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DSGVO Fotografie – Datenschutz für Fotografen – Vorlage & Tipps Datenschutzerklärung

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Fotograf Datenschutz: Warum die DSGVO für Fotografen wichtig ist

In der heutigen digitalen Welt ist der Datenschutz ein zentrales Anliegen, das auch die Berufsfotografie maßgeblich betrifft. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 in Kraft und setzt klare Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten beziehen sich auf Informationen zu einer identifizierten oder identifizierbare natürliche Person.

Dazu können auch Fotos zählen.

Dies bedeutet, dass auch Fotografen verpflichtet sind, diese Vorschriften zu beachten, um die Privatsphäre von Kunden und abgelichteten Personen zu schützen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. In gewissen Situationen ist die Fotografie oder einzelne Fotos von der DSGVO ausgenommen.

In diesem Beitrag stellen wir dar, wie Sie die DSGVO für Fotografen in Ihrem Alltag umsetzen können und welche Maßnahmen notwendig sind, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Zu Beginn lassen sich drei Säulen der DSGVO für Fotografen abbilden: Mensch, Prozesse und Technik.

Prozesse gestalten

Fotografen müssen sicherstellen, dass alle Schritte, von der Kundenanfrage, der Beauftragung, der Aufnahme von Kundendaten, dem Shooting, der Übergabe an den Kunden der Fotos bis zur sicheren Archivierung und Löschung der Daten, klar dokumentiert und DSGVO-konform sind. Wer hat Zugriff auf die Daten? Wie lange wird wo gespeichert? Warum werden die Daten überhaupt erhoben? Zu welchem Zweck? Wann werden Kunden darüber informiert? Welcher Dienstleister ist involviert? Klare, dokumentierte Prozesse helfen dabei, die gesetzlichen Vorschriften und Informationspflichten zu verstehen, gestalten, einzuhalten und Risiken zu minimieren.

Menschen informieren

Ein zentraler Aspekt in der Umsetzung der DSGVO für Fotografen ist, dass alle Mitarbeiter, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, das Verständnis für die Datenschutzanforderungen haben und diese umsetzen können. Die Sensibilisierung für Datenschutz beginnt bei der Erhebung von Daten und erstreckt sich über die sichere Speicherung bis hin zur rechtmäßigen Verarbeitung. Dies kommt besonders zum Tragen beim Umgang und der Kommunikation mit betroffenen oder sich betroffen fühlende Personen um Konflikte aufzulösen, zu vermeiden und rechtssicher zu agieren.

Technik umsetzen

Die Säule Technik bei der DSGVO bezieht sich auf die Maßnahmen, die Fotografen ergreifen müssen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Einsatz von Verschlüsselung, sicheren Passwörtern und regelmäßigen Sicherheitsupdates, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Fotografen müssen sicherstellen, dass alle technischen Systeme und Geräte, die zur Verarbeitung von Kundendaten verwendet werden, vor Datenverlust, Diebstahl und Hackerangriffen geschützt sind. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der technischen Sicherheitsvorkehrungen sind notwendig, um den aktuellen Standards zu entsprechen.proc

Durch die Umsetzung dieser drei Säulen – Mensch, Prozesse und Technik – können Fotografen sicherstellen, dass sie die DSGVO für Fotografen einhalten und die Privatsphäre ihrer Kunden schützen.

Daher ist die DSGVO für Fotografen unerlässlich und unvermeidbar, um Transparenz zu schaffen, Vertrauen zuzulassen und das Europäische Recht zu wahren.

Obwohl Fotos in der DSGVO als Daten angesehen und damit deren Verarbeitung direkt von der Datenschutzverordnung betroffen sind, hat ein Fotograf als Unternehmensbetrieb viele weitere Berührungspunkte mit der DSGVO. Weil an anderer Stelle Daten verarbeitet werden, wie z.B. bei der Website oder in der Buchhaltung. Diese erläutern wir in unserem Beitrag.

INHALT DSGVO FÜR FOTOGRAFEN

Oft gestellte Fragen: DSGVO für Fotografen

DSGVO und Fotografie kurz zusammengefasst

  • Wer im familiären und privatem Rahmen für sich privat fotografiert, also diese Fotos weder veröffentlicht noch kommerziell nutzt, kann Fotos in der Öffentlichkeit und auf Events von identifizerbaren Personen – auch von fremden – anfertigen.
  • Werden die Fotos dann doch veröffentlicht (Buch, Website, Social Media etc.), greift
    a) (u. U.) das Recht am eigenen Bild (KUG) sowie
    b) der Datenschutz (DSGVO), welcher eine Rechtsgrundlage (z.B. Einwilligung, Vertrag oder berechtiges Interesse) für die Aufnahmen notwendig macht. Betroffene haben dann Rechte gemäß DSGVO.
  • Wer als Fotograf im Auftrag ein Shooting durchführt, erhebt neben den eigentlichen Fotos (mit oder ohne Personen) auch Daten zum Auftraggeber z.B. zur Kommunikation, zur Rechnungsstellung und zur Dokumentation der Nutzungsrechten.
    Grundsätzlich gilt dann die DSGVO sowohl für die Aufnahme und ggf. zusätzlich für die Veröffentlichung.
    Die Rechtsgrundlage ist in den meisten Situationen der Berufsfotografen:
    a) der “Vertrag”, weil der Auftrag nicht ohne Datenerhebung zustande kommt, ausgeführt und abgeschlossen werden kann.
    b) “Berechtigtes Interesse” des Verantwortlichen (z.B. Veranstalter), weil die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person nicht höher wiegen, als das Interesse an Fotos der Veranstaltung.
    c) In vielen anderen Fällen, auf denen die Konstellation “Vertrag” oder “Berechtigtes Interesse” nicht anwendbar sind, ist die Einwilligung notwendig. Dies z. B. bei Mitarbeiterfotos oder Fotos von Kindern.
  • Bringt der Auftraggeber Gäste zum Shooting (z. B. Hochzeit, Veranstaltung, Familienfotos), kann die Pflicht zur Information der Gäste (dass fotografiert wird) vertraglich auf diesen übertragen werden (Text in Einladung, Aufsteller vor Ort …). Betroffene können dann selbst entscheiden und sich dem Fotografieren ggf. entziehen. Eine schriftliche Einwilligung aller Beteiligten ist bei größeren unüberschaubaren Gruppen(-massen) kaum praktikabel und datenschutzrechtlich nicht sinnvoll. Als Argument zum Fotografieren kann sich dann zusätzlich auf berechtigtes Interesse des Fotografen (Berufsausübung, Kunstfreiheit) und des Auftraggebers, die Veranstaltung dokumentieren zu lassen, gestützt werden. Bei Firmen-Veranstaltungen trägt der Veranstalter die Pflichten.
  • Fotografen müssen daher:
    1) Sich im Klaren über die eigenen Prozesse in der Datenverarbeitung im sein,
    2) die Rechtsgrundlage definieren, weswegen die Daten erhoben werden,
    3) betroffene Personen mittels Datenschutzerklärung über vorstehende Sachverhalte informieren. Dafür ist unsere anpassbare Vorlage DSGVO für Fotograf und Fotostudio.
    4) Darüber hinaus muss der Datenschutz gesamtheitlich als Betrieb (nicht nur die Fotos betreffend) geplant, organisiert und dokumentiert werden. Es muss technisch sichergestellt und dokumentiert werden, dass und wie erhobene Daten im Fotobetrieb verarbeitet und geschützt gesichert sind. Falls externe Dienstleister genutzt werden (z. B. Cloud-Speicher, Druckereien, Bildbearbeitung), müssen Auftragsverarbeitungsverträge (AV-Verträge) abgeschlossen werden.