DSGVO & Fotografie: Sind Fotos sensible Daten?
Datenschutz & Fotografie: Wann ein Bild mehr als ein Bild ist
Fotos gehören zum Handwerkszeug eines jeden Fotografen. Doch im digitalen Zeitalter wirft ihre Nutzung rechtliche Fragen auf: Sind Fotos sensible Daten im Sinne der DSGVO? Die Antwort ist komplex. Denn nicht jedes Foto fällt automatisch unter die „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“. Entscheidend sind der Kontext und der Verarbeitungszweck. In diesem Beitrag erfährst du, wann ein Foto tatsächlich als sensibles Datum gilt – und wie du als Fotograf rechtssicher damit umgehst.
Was sagt die DSGVO über Fotos?
Fotos gelten grundsätzlich als personenbezogene Daten, wenn auf ihnen eine Person erkennbar ist. Damit unterliegen sie dem Datenschutz nach Art. 6 DSGVO. Doch was ist mit sensiblen oder „besonderen“ Daten nach Art. 9 DSGVO?
Dazu zählen Informationen über:
- Gesundheit oder Behinderung
- ethnische Herkunft oder „Rasse“
- religiöse oder politische Überzeugungen
- sexuelle Orientierung
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- biometrische Merkmale (z. B. Gesichtserkennung)
Ob ein Foto unter diese Kategorie fällt, hängt nicht allein vom Inhalt ab – sondern vom Zweck der Verarbeitung.
Kurz zusammengefasst
Wann ist ein Foto sensibel?
- Nur wenn besondere Merkmale (Religion, Gesundheit, politische Meinung etc.) gezielt dargestellt oder verarbeitet werden.
Beispiel:
Demonstrations-Foto oder medizinische Dokumentation
→ sensibel.
Brille auf Bewerbungsfoto ist Beiwerk
→ nicht sensibel. - Nur bei technischer Verarbeitung (z. B. Gesichtserkennung).
Biometrisches Passbild also nicht per se. - Sensible Fotos bedürfen ausdrückliche Einwilligung oder eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO., berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) scheidet aus.
Wann gilt ein Foto als sensibles Datum?
1. Kontext entscheidet: Beiwerk vs. Hauptzweck
Ein Foto, auf dem z. B. eine Person mit sichtbarer Behinderung, einer religiösen Kleidung oder bei einer politischen Veranstaltung zu sehen ist, ist nicht automatisch ein sensibles Datum. Entscheidend ist, ob das Bild gezielt erstellt wurde, um genau dieses Merkmal hervorzuheben.
Beispiel:
- Ein Bewerbungsfoto mit Brille → kein Gesundheitsdatum, da die Sehhilfe nur „Beiwerk“ ist.
- Ein Foto zur Dokumentation einer Augenerkrankung → sensibles Datum, da Gesundheitsbezug im Fokus steht.
2. Zweck der Verarbeitung ist ausschlaggebend
Ein und dasselbe Foto kann je nach Verwendung unterschiedlich bewertet werden:
- Porträt auf einer Website: In der Regel kein sensibles Datum.
- Bild zur politischen Meinungsäußerung (z. B. Demo-Foto): Kann sensibel sein, wenn die politische Haltung im Mittelpunkt steht.
- Biometrisches Passbild: Gilt als sensibles Datum, wenn es mit technischer Auswertung zur Identifikation verwendet wird.
Biometrische Daten: Wann wird ein Bild wirklich „technisch sensibel“?
Ein Lichtbild wird nur dann zu einem biometrischen Datum im Sinne der DSGVO, wenn es mit speziellen technischen Mitteln verarbeitet wird – etwa zur Gesichtserkennung oder Authentifizierung. Ohne diese Verarbeitung bleibt ein Foto ein normales personenbezogenes Datum.
Wichtig:
Biometrische Passbilder sind zwar sensibel, stellen für Fotografen aber meist kein rechtliches Problem dar – sie entstehen regelmäßig im Auftrag.
Die Datenschutzkonferenz der Aufsichtsbehörden (DSK) schreibt dazu im Kurzpapier 17:
Andererseits wird auch künftig nicht jede mittelbare Angabe zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten die Anwendung der speziellen (strengen) Verarbeitungsbestimmungen nach sich ziehen – z. B. ist bloßer Alkoholkonsum im Gegensatz zu einer Alkoholabhängigkeit kein Gesundheitsdatum, der rein geographische Geburtsort keine Angabe über die rassische oder ethnische Herkunft und der einmalige Besuch eines Sakralbaus enthält keine Aussage über eine religiöse Überzeugung. Schwieriger ist die Einordnung von Lichtbildern. Sie sind erst dann als biometrisches Datum zu qualifizieren, wenn sie mit speziellen technischen Mitteln verarbeitet werden, die die eindeutige Identifizierung oder Authentifizierung einer natürlichen Person ermöglichen (ErwGr. 51). Die Eignung von Lichtbildern zur Identifizierung im Wege biometrischer Analyseverfahren ist bei der Risikoabschätzung und der Auswahl der technischen und organisatorischen Maßnahmen zu berücksichtigen.
Die Rechtsfolge: Was bedeutet es, wenn ein Foto sensibel ist?
Ist ein Foto als besondere Kategorie personenbezogener Daten einzuordnen, darf es nicht mehr allein auf Basis berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) verarbeitet werden. Es braucht dann:
- eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person oder
- eine spezifische gesetzliche Grundlage gemäß Art. 9 DSGVO.
Das kann in der Praxis problematisch sein – etwa bei Pressefotos oder Veranstaltungsdokumentationen. Deshalb ist eine genaue Abwägung im Einzelfall erforderlich.
Fazit Datenschutz / Fotos löschen
- Ja – aber nicht immer
- Fotos können sensible Daten enthalten – müssen es aber nicht. Entscheidend sind:
Was ist auf dem Bild zu sehen?
Wozu wird das Bild verwendet?
Steht ein sensibles Merkmal im Vordergrund?
FAQ: Häufige Fragen zum Thema „Fotos und sensible Daten“
1. Sind alle Personenfotos automatisch sensible Daten?
Nein. Personenfotos sind nur dann sensible Daten, wenn sie gezielt besondere Merkmale wie Gesundheit, Religion oder politische Meinung abbilden.
2. Wann ist ein Foto biometrisch?
Nur dann, wenn es mit technischen Mitteln zur Identifikation einer Person verarbeitet wird – z. B. durch Gesichtserkennungssoftware.
3. Darf ich ein Foto mit einem Rollstuhlfahrer veröffentlichen?
Nur, wenn entweder eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt oder das Bild nicht gezielt den Gesundheitszustand dokumentiert.
4. Was ist mit Passbildern?
Passfotos sind in der Regel unproblematisch, solange sie im Rahmen eines Fotoauftrags erstellt werden und keine biometrische Auswertung erfolgt.
5. Gilt ein Demo-Foto als sensibles Datum?
Ja, wenn die politische Meinung erkennbar und bewusst dargestellt ist. In dem Fall ist eine Verarbeitung ohne Einwilligung nicht zulässig.
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Zudem erfährst du, wann Fotos als sensible Daten gelten und was das für deine rechtliche Grundlage bedeutet. Denn nicht jedes Porträt ist automatisch besonders schützenswert – entscheidend ist immer der Kontext und Verwendungszweck.
Hin und wieder versuchen Kunden, sich über das Auskunftsrecht oder das Recht auf Datenportabilität Fotos aushändigen zu lassen. Doch nicht jede Datenanfrage ist zulässig – insbesondere nicht, wenn sie das Urheberrecht verletzt oder wirtschaftlich schädigt.
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