DSGVO & Fotografie: Widerruf / Widerspruch Nutzung von Fotos
Wenn Kunden oder Abgebildete ihre Meinung ändern: Was Fotografen wissen müssen
Du hast ein Fotoshooting durchgeführt, die Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor, die Bilder sind längst online – und dann kommt der Anruf oder die E-Mail: Die abgebildete Person möchte, dass ihre Fotos entfernt werden. Plötzlich stehen Widerruf oder Widerspruch nach DSGVO im Raum. Als Fotograf bist du nun mit einer Situation konfrontiert, die rechtlich komplex und geschäftlich unangenehm ist. In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Rechte Betroffene haben, wie du professionell reagierst und wie du dich rechtlich absichern kannst.
Ein unangenehmes, aber reales Szenario
Die betroffene Person hat der Nutzung des Bildes ursprünglich zugestimmt – etwa bei einem Auftrag wie einer Hochzeit oder einem Shooting im Fotostudio, einem Event oder durch einen Property-Release-Vertrag, TFP-Vertrag oder Modelvertrag. Vielleicht wurde das Bild auf deiner Website, auf Social Media oder sogar in gedruckten Medien verwendet. Jetzt verlangt die Person die Löschung – vielleicht sogar unter anwaltlicher Drohung.
Als Fotograf stehst du nun zwischen wirtschaftlichem Aufwand, rechtlicher Unsicherheit und Kundenkommunikation. Doch bevor du reflexartig auf Konfrontation gehst, solltest du eines bedenken: Ein fairer, verständnisvoller Umgang kann Konflikte entschärfen und deinen Ruf schützen.
Kurz zusammengefasst
- Reagiere zügig und sachlich auf Äußerungen
- Bereits bei der Datenschutzerklärung bzw. Vertrag vieles richtig machen
- Prüfe sauber die Rechtsgrundlage deiner Fotoverwendung
- Abhängig von Rechtsgrundlage und Beweisbarkeit ist dem Entfernungswunsch nachzukommen
- Dokumentiere Einwilligungen und Verträge sorgfältig
- Handle mit Augenmaß – nicht mit Rechthaberei
Was tun, wenn ein Widerruf oder Widerspruch eingeht?
Wenn eine betroffene Person dich kontaktiert, solltest du:
- Den Eingang der Anfrage zeitnah bestätigen, idealerweise innerhalb von 1–3 Werktagen.
- Keine inhaltliche Zusage machen, sondern erklären, dass du die rechtliche Grundlage prüfst.
- Alle Unterlagen sichten: Einwilligungen, Verträge, Datenschutzerklärungen, Veröffentlichungszwecke.
Formulierungsvorschlag für deine Antwort:
„Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihren Wunsch zur Löschung/Widerruf erhalten und prüfen diesen in Bezug auf die bestehenden rechtlichen Grundlagen sowie die ursprünglich vereinbarten Nutzungsrechte. Wir kommen innerhalb der nächsten Werktage unaufgefordert wieder auf Sie zu.“
Erster Check:
Existiert eine saubere Dokumentation?
Bevor auf einen Widerruf oder Widerspruch reagiert wird, sollte geprüft werden, ob die Nutzung des betreffenden Fotos nachvollziehbar dokumentiert ist. Kritisch wird es, wenn Belege fehlen, etwa:
- eine abgelegte oder gespeicherte Einwilligung bzw. ein Fotovertrag
- E-Mail-Kommunikation mit Zusagen oder Vereinbarungen zur Verwendung
- Angaben darüber, unter welchen Umständen Aufnahme und Zustimmung zur Veröffentlichung zustande kamen
- konkrete Hinweise auf Rechtebelehrungen zur Datenverarbeitung und Veröffentlichung
Fehlt diese Dokumentation, kann selbst eine ursprünglich rechtmäßige Nutzung im Nachhinein datenschutzrechtlich angreifbar sein. Ohne Beweise kann die Verarbeitung nicht mehr wirksam verteidigt werden.
Zweiter Check:
ggf. Verständnis zeigen – statt auf Rechthaberei bestehen
Selbst wenn die rechtliche Grundlage – etwa in Form einer Einwilligung oder eines Vertrags – vorliegt, kann ein Löschwunsch nachvollziehbar und begründet sein. Typische Motive sind:
- persönliche oder berufliche Veränderungen
- ein Wandel in der öffentlichen Wahrnehmung oder in der eigenen Lebenssituation
- der Wunsch nach Distanz zu einer früheren Darstellung
Nicht jede Anfrage erfolgt auf juristisch präzisem Niveau – oft äußern Betroffene ihren Wunsch formlos oder mit anwaltlicher Drohung, obwohl ein rechtssicherer Vertrag existiert. Ein sachlicher und verständnisvoller Umgang kann hier deeskalierend wirken.
Fragen zur Bewertung:
- Ist der Wunsch nachvollziehbar oder unbegründet?
- Ist die Veröffentlichung heute noch zwingend notwendig?
- Welcher Aufwand entsteht bei Entfernung oder Austausch?
Wer mit Augenmaß reagiert, minimiert Risiken, wahrt Professionalität und schützt die eigene Reputation.
Dritter Check:
eine Rechtsposition und Rechtsgrundlage der Fotos prüfen
Bei jedem Foto ist zu prüfen, auf welcher Rechtsgrundlage es entstanden und veröffentlicht wurde. Dabei ist zu unterscheiden zwischen:
- der Rechtsgrundlage für die Aufnahme des Fotos
- der Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung des Fotos
Für beide Schritte können unterschiedliche Regelungen gelten. Die DSGVO nennt drei zentrale Grundlagen:
Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
- Muss freiwillig, informiert und dokumentiert erfolgen
- Widerruf ist jederzeit möglich, ohne Angabe von Gründen
- Sehr angreifbar, wenn nicht korrekt eingeholt oder unvollständig dokumentiert
Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Nutzung basiert auf vertraglicher Vereinbarung
- Widerruf ist hier nicht automatisch zulässig
- Umfang und Folgen eines Rücktritts sollten im Vertrag geregelt sein
Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
- Vor allem bei Eventfotos oder öffentlicher Berichterstattung
- Widerspruch ist möglich, wenn schutzwürdige Interessen der betroffenen Person überwiegen
- Eine Interessenabwägung ist erforderlich und sollte dokumentiert werden
Wichtiger Unterschied:
- Der Widerruf bezieht sich auf freiwillig erteilte Einwilligungen zur Datenverarbeitung gemäß DSGVO. Diese kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
- Der Widerspruch (Art. 21 DSGVO) richtet sich gegen Datenverarbeitungen, die auf berechtigtem Interesse basieren – z. B. bei Eventfotos oder Presseveröffentlichungen oder bei Vertrag. Hier muss eine Abwägung erfolgen, ob die Interessen des Betroffenen überwiegen oder wie die Vertragsgestaltung lautet.
Ob ein Widerruf oder Widerspruch berechtigt ist, hängt daher maßgeblich von der gewählten Rechtsgrundlage ab. Für eine rechtssichere Bewertung ist eine vollständige Prüfung der Unterlagen (Verträge, Einwilligungen, Datenschutzerklärung) unerlässlich.
Welche Rolle spielt die Rechtsgrundlage?
Die Bewertung eines Widerrufs oder Widerspruchs hängt stark davon ab, auf welcher Rechtsgrundlage das Foto verarbeitet wurde:
1. Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
Voraussetzungen und Folgen einer Einwilligung zur Fotoverwendung
- Die Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos muss:
- freiwillig und ohne Zwang erfolgen
- vor der Veröffentlichung erteilt werden
- schriftlich oder digital, klar verständlich und mit konkreter Zweckangabe formuliert sein
- über das Widerrufsrecht informieren und den Hinweis enthalten, dass eine Verweigerung keine Nachteile nach sich zieht
Widerruf: Jederzeit möglich – ohne Begründung
Eine einmal erteilte Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden – vollständig oder nur für bestimmte Fotos bzw. Nutzungsarten (z. B. Social Media, aber nicht Website).
Wird ein Foto eines Minderjährigen verwendet, kann die nun volljährige Person den Widerruf selbst erklären – unabhängig von der früheren Zustimmung der Eltern.
Formfreiheit und Dokumentation
Der Widerruf ist formlos möglich, sollte aber idealerweise per E-Mail erfolgen.
Bei mündlichem oder informellem Widerruf: intern dokumentieren, um den Vorgang nachvollziehbar zu machen.
Wirkung nur für die Zukunft
Ein Widerruf wirkt nicht rückwirkend. Ab Zugang darf das Bild nicht weiterverwendet oder erneut veröffentlicht werden.
Konkrete Folgen je nach Medium:
- Website: Bild muss unverzüglich entfernt werden
- Social Media: Entfernung sofern technisch möglich
- Printprodukte: Bereits gedruckte Exemplare dürfen aufgebraucht werden, aber keine Neuauflage mit dem Bild
Hinweis
Besonders anfällig sind z. B.:
- unvollständig formulierte Einwilligungen
- Mitarbeiterfotos ohne separate Einwilligung
- Porträts von Minderjährigen ohne spätere eigene Zustimmung
- Model Release oder TFP-Verträge ohne klare Aufklärung über Rechte und Widerruf
2. Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Widerspruch bei vertraglicher Nutzung: Was Fotografen beachten sollten
Ein Widerspruch ist bei vertraglich vereinbarter Nutzung von Fotos grundsätzlich nicht ohne Weiteres möglich, da hier eine Leistungspflicht besteht. Trotzdem sollten Fotografen vorab transparent auf die Möglichkeit eines späteren Widerspruchs hinweisen – insbesondere bei langfristiger oder öffentlicher Verwendung der Bilder.
- Ein Widerspruch kann mit erheblichem Aufwand verbunden sein (z. B. Nachbearbeitung, Neugestaltung von Werbematerialien).
- Die Löschung im Internet lässt sich oft nicht vollständig umsetzen (z. B. auf Drittplattformen).
- In bestimmten Fällen kann ein Widerruf sogar Schadensersatzforderungen oder Vertragsstrafen auslösen.
Empfehlung:
Arbeite mit klaren Fotoverträgen, die folgende Punkte regeln:
- Widerspruchssmöglichkeiten und Fristen
- Art und Umfang der Nutzung (z. B. privat, gewerblich, online, print)
- Konsequenzen bei Vertragsbruch
- Kulanzregelungen bei nachvollziehbaren Gründen
Ziel ist eine faire, aber rechtssichere Lösung – ohne unnötige Härte, aber auch ohne rechtliche Schwächen.
Beispiel:
Bei einem bezahlten Business-Shooting oder kostenlosen TFP-Shooting kann vertraglich festgelegt sein, dass ein einseitiger Widerruf nach Veröffentlichung nicht ohne Kostenfolgen bleibt (z. B. anteilige Erstattung von Druckkosten, nachträgliche Bezahlung des Shootings).
Wird ein Vertrag als Rechtsgrundlage genutzt, sollte für das Model oder die abgebildete Person eine angemessene Gegenleistung eingeplant und budgetiert werden. Fehlt diese oder stellt sich später heraus, dass der kommerzielle Nutzen der Bildnutzung unverhältnismäßig höher war als der Vorteil für die abgebildete Person, kann der Vertrag als unangemessen oder sittenwidrig angreifbar gelten.
Besonders bei Mitarbeiterfotos ist Vorsicht geboten: Hier gelten zusätzlich arbeitsrechtliche Maßstäbe, da das Machtverhältnis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten eine freiwillige Einwilligung infrage stellen kann – etwa wenn Nicht-Zustimmung zu Benachteiligungen führt oder Rücknahmen der Zustimmung zu Sanktionen (z. B. Druckkostenerstattung) missbraucht werden. Faire Formulierungen und Transparenz sind daher von Beginn an entscheidend.
DSGVO vs. Kunsturhebergesetz: Doppelabsicherung durch Verträge
Ein besonderes Spannungsfeld ergibt sich aus dem Zusammenspiel von DSGVO und Kunsturhebergesetz (KUG):
Während die DSGVO ein Widerrufsrecht jederzeit zulässt, sieht das ältere KUG keine generelle Widerrufsmöglichkeit vor – sondern nur Ausnahmen bei berechtigten Interessen.
Dieser Widerspruch ist rechtlich nicht abschließend geklärt, wird jedoch in Gerichtsverfahren zunehmend relevant. Die DSGVO hat dann oft hier den Vorrang.
Gerichtliche Bewertung: Einzelfall entscheidet
Selbst ein „wasserdichter“ Vertrag schützt nicht vollends vor gerichtlicher Neubewertung. Gerichte erkennen zunehmend das Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO) und den sozialen Wandel von Menschen an.
Ein Beispiel: Ein Modelvertrag aus dem Jahr 2010 ist heute womöglich nicht mehr haltbar, wenn sich das Leben der abgebildeten Person drastisch verändert hat. Der Fotograf sollte prüfen, ob die Verwendung noch notwendig ist und die Fotos das eigene Portfolio noch repräsentieren.
Auch wir hatten bereits TFP Verträge mit Personen, die später Berühmtheiten wurden. Deren gelungene, aber vielleicht ausgelassene Porträts passten nicht in die nun startende Karriere ernster Schauspieler.
3. Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
Widerspruch bei berechtigtem Interesse: Was bei Fotos zu beachten ist
Die Verarbeitung personenbezogener Daten – einschließlich Fotos – kann auf Basis eines „berechtigten Interesses“ erfolgen, wenn:
- ein berechtigtes geschäftliches, journalistisches oder dokumentarisches Ziel verfolgt wird,
- die Verarbeitung notwendig ist, um dieses Ziel zu erreichen,
- und die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person nicht überwiegen.
Diese Rechtsgrundlage wird häufig verwendet, wenn Fotos ohne ausdrückliche Einwilligung aufgenommen oder veröffentlicht werden – etwa bei öffentlichen Veranstaltungen, Presseberichterstattung, Vereinsaktivitäten, oder Eventdokumentationen.
Widerspruchsrecht – jederzeit möglich, aber nicht automatisch erfolgreich
Die DSGVO sieht vor, dass betroffene Personen jederzeit gegen eine Verarbeitung auf Grundlage des berechtigten Interesses Widerspruch einlegen können (Art. 21 DSGVO). Das bedeutet jedoch nicht, dass der Widerspruch in jedem Fall durchzusetzen ist.
Es erfolgt eine Interessenabwägung zwischen:
- dem Interesse des Verantwortlichen (z. B. Fotograf, Verein, Unternehmen), das Foto weiter zu nutzen,
- und dem schutzwürdigen Interesse der betroffenen Person, nicht (weiter) abgebildet zu werden.
Der Widerspruch kann formlos eingelegt werden und bezieht sich auf die zukünftige Nutzung. Besteht ein überwiegendes Interesse der betroffenen Person (z. B. durch erhebliche persönliche Nachteile oder Reputationsrisiken), muss die Verarbeitung gestoppt und das Bild entfernt werden – sofern dies technisch möglich und verhältnismäßig ist.
Typische Konstellationen für berechtigtes Interesse
- Eventfotos bei öffentlichen Veranstaltungen
- Teilnahme an Vereinsfeiern, Tagungen, Empfängen
- Redaktionelle Berichterstattung (z. B. Blogs, Vereinszeitung, Presse)
- Bilder zur Außendarstellung einer Organisation (z. B. Galerie auf der Website)
Wichtig:
Eine reine Teilnahme an einem Event ersetzt keine Einwilligung – aber unter Umständen ist die Veröffentlichung dennoch zulässig, wenn die Abbildung nicht im Vordergrund steht oder öffentliches Interesse besteht.
Empfehlung: Abwägen, dokumentieren und sensibel kommunizieren
Auch wenn keine Einwilligung vorliegt, ist es ratsam, Betroffene im Vorfeld transparent zu informieren, z. B. über:
-
einen Fotohinweis am Veranstaltungsort,
-
einen Hinweis auf der Einladung oder Website,
-
oder durch Hinweisschilder am Eingang („Hier werden Foto- und Videoaufnahmen gemacht…“).
Zudem sollte die Interessenabwägung intern dokumentiert werden – z. B. durch eine Datenschutz-Folgeabschätzung oder Protokollierung im Lösch- und Veröffentlichungsprozess.
Folgen eines erfolgreichen Widerspruchs
Wird dem Widerspruch stattgegeben oder ist dieser rechtlich berechtigt, müssen betroffene Fotos zukünftig nicht weiterverwendet werden. Das bedeutet:
- Website und interne Plattformen: Löschung ist umzusetzen
- Social Media: Entfernung, soweit technisch möglich
- Printmedien: Bereits verbreitete Materialien dürfen weiter genutzt werden, aber keine Neuauflagen mit dem Bild
Ein vollständiges „Zurückholen“ veröffentlichter Inhalte ist nicht immer realistisch – aber es muss alles Zumutbare unternommen werden, um weitere Veröffentlichungen zu stoppen.
Grenzen des berechtigten Interesses
Nicht zulässig ist die Berufung auf berechtigtes Interesse:
- bei besonders sensiblen Fotos (z. B. mit Bezug zu Gesundheit, Religion, sexueller Orientierung – Art. 9 DSGVO),
- wenn die betroffene Person klar im Mittelpunkt steht und keine öffentliche Funktion erfüllt,
- oder wenn eine bereits erteilte Einwilligung vorliegt und widerrufen wurde – dann greift Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), nicht lit. f.
Fazit Datenschutz Widerruf oder Widerspruch
- Zügig und sachlich auf Anfragen reagieren
- Sauber die Rechtsgrundlage der Fotoverwendung prüfen
- Einwilligungen und Verträge sorgfältig Dokumentieren
- Mit Augenmaß handeln – nicht mit Rechthaberei
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FAQ: Widerruf und Widerspruch nach DSGVO bei Fotos
1. Kann eine Einwilligung zur Fotoveröffentlichung widerrufen werden?
Ja, jederzeit und ohne Begründung – sofern die Verarbeitung auf Einwilligung basiert.
2. Was passiert mit gedruckten Flyern bei Widerruf?
Theoretisch müssten diese zurückgezogen werden – in der Praxis wird meist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt.
3. Kann ich mich auf mein berechtigtes Interesse berufen?
Nur, wenn du eine Interessenabwägung dokumentieren kannst und keine sensiblen Daten betroffen sind.
4. Schützt mich ein Modelvertrag vor Widerrufen?
Ein sauberer Vertrag bietet gute Ausgangsbasis – schützt aber nicht vollständig vor späteren gerichtlichen Abwägungen.
5. Muss ich einen Widerspruch akzeptieren, auch wenn ich alles dokumentiert habe?
Nicht zwangsläufig. Es kommt auf die konkrete Rechtsgrundlage und die Interessenabwägung im Einzelfall an.
Fotografie und Datenschutz
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In unserem DSGVO-Schwerpunkt klären wir zentrale Fragen für Fotografen, Unternehmen und Vereine im Umgang mit Bildrechten und personenbezogenen Daten. Was tun, wenn abgebildete Personen der Nutzung ihrer Fotos widersprechen oder diese widerrufen? Welche Unterschiede bestehen zwischen Widerruf und Widerspruch – und wie lassen sich Konflikte vermeiden?
Zudem erfährst du, wann Fotos als sensible Daten gelten und was das für deine rechtliche Grundlage bedeutet. Denn nicht jedes Porträt ist automatisch besonders schützenswert – entscheidend ist immer der Kontext und Verwendungszweck.
Hin und wieder versuchen Kunden, sich über das Auskunftsrecht oder das Recht auf Datenportabilität Fotos aushändigen zu lassen. Doch nicht jede Datenanfrage ist zulässig – insbesondere nicht, wenn sie das Urheberrecht verletzt oder wirtschaftlich schädigt.
Und schließlich: Wann müssen personenbezogene Daten und Fotos gelöscht werden? Wir zeigen, welche Fristen gelten, wann berechtigtes Interesse greift – und wie ein Löschkonzept rechtssichere Abläufe schafft.
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