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Verträge für Fotografen

Warum sind professionelle Verträge für Fotografen und Fotografinnen ein Muss?
Mit professionellen Verträgen für Fotografen und Fotografinnen bauen Ihre Kund:innen mehr Vertrauen zu Ihnen und Ihrem Fotostudio auf. Ein Fotoshooting ist immer mit Erwartungen, Emotionen und unternehmerischer Verantwortung verbunden – und da kann schnell etwas “schiefgehen”.
Mit klar formulierten, praxiserprobten Vertragsvorlagen für Fotografen sind die wichtigsten Punkte sauber geregelt und Sie sind in vielerlei Hinsicht besser abgesichert.
Viele Fotografen und Fotografinnen arbeiten noch immer ohne schriftlichen, rechtsverbindlichen Vertrag. Im Konfliktfall kann das bis hin zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie von Anfang an auf einen Vertrag bestehen. Ein Vertrag für Fotografen sollte u.a. Nutzungsrechte der Fotos, Shootingdauer, Vergütung, Lieferbedingungen, Stornoregelungen und Haftung regeln. So ist die Zusammenarbeit zwischen Fotograf:in und Kundschaft transparent und professionell und beiden Seiten wird vermittelt, dass es sich um ein verbindliches Abkommen handelt. Die mögliche Nutzung und die Rechte an den Bildern werden im Vertrag klar beschrieben.
Somit sind Verträge für Fotografen für eine vertrauensvolle, rechtssichere und professionelle Zusammenarbeit unverzichtbar.

Damit sich bei einem Vertragsabschluss keine Fehler einschleichen und Sie keine wichtigen Punkte vergessen, haben wir Verträge für Fotografen als sofort nutzbare Download-Vorlagen vorbereitet.
Unsere Verträge werden regelmäßig aktualisiert und überarbeitet. So können Sie sicher sein, dass alle wesentlichen Aspekte einer typischen Foto-Produktion berücksichtigt sind und es nicht zu unnötigen Unstimmigkeiten zwischen Fotografin / Fotograf und Kundschaft kommt.
Sie finden bei uns eine Sammlung an Vorlagen und Verträgen für Fotografen und Fotografinnen, die Sie auf Ihre Bedürfnisse anpassen und im Studioalltag einsetzen können. Alle Vorlagen und Vertragsmuster sind als Servicevorschlag zu verstehen. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung und unterliegen keiner Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit – bieten Ihnen aber eine solide, praxiserprobte Grundlage.
Wir bieten dem Fotografen / der Fotografin u.a. folgende Verträge für Fotografen an:

  1. TFP Vertrag
  2. Model Release
  3. Property Release
  4. Second Shooter
  5. Vertrag für den Hochzeitsfotografen & Hochzeitsvideografen
  6. Übertragung der Nutzungsrechte
  7. Einholen der Veröffentlichungsrechte
  8. Photobooth Vertrag
  9. Einwilligung Mitarbeiterfotos
  10. AGB für Fotografen
  11. Mietvertrag Fotostudio
  12. Formulare für Fotografen

Verträge für Fotografen

Verträge für Fotografen – TFP Vertrag

Bei einem TFP-Shooting („Time for Pictures”) verabreden sich Fotograf:in und Model zu einem kostenfreien Fotoshooting ohne konkreten Anlass. Der / die Fotograf:in kann neue Techniken, Licht-Setups und Bildideen umsetzen und das Model erhält kostenfreie Bilder für die eigene Sedcard oder Social Media.
Ein TFP-Shooting ist für beide Seiten eine kreative Spielwiese und eine ideale Möglichkeit, das Portfolio zu erweitern und neue Kontakte aufzubauen.
Der Schwerpunkt eines TFP Vertrages für Fotografen liegt auf der unentgeltlichen Zusammenarbeit zwischen Fotograf:in und Model. Er regelt u.a. Nutzungsrechte, Veröffentlichungsrechte, die Art der Aufnahmen und die gegenseitigen Pflichten – und sorgt so dafür, dass beide Seiten genau wissen, was mit den entstandenen Bildern passieren darf.

Verträge für Fotografen – Model Release Vertrag

Im Model-Release Vertrag werden alle relevanten Vereinbarungen zwischen Fotograf:in und Model schriftlich festgehalten. Dazu gehören u.a. Art und Umfang der Aufnahmen (z.B. Porträt, Ganzkörper, Akt / Teilakt), Stilrichtung, Ort des Shootings und der Einsatz von Requisiten.
Das Model überträgt dem / der Fotograf:in die vereinbarten Nutzungsrechte und regelt, in welchem Umfang die Bilder veröffentlicht, vervielfältigt und verbreitet werden dürfen. Das Urheberrecht bleibt beim / bei der Fotografierenden; ohne dessen Zustimmung dürfen Dateien und Abzüge nicht genutzt werden – außer, dies ist für rein private Zwecke ausdrücklich erlaubt.
Ein Model Release Vertrag für Fotografen schafft Klarheit über Rechte und Pflichten, schützt beide Seiten und ist insbesondere bei Veröffentlichungen im Internet, in Kampagnen oder im Printbereich unerlässlich.

Verträge für Fotografen – Property Release Vertrag

Beim Property Release handelt es sich um eine Freigabeerklärung für Gebäude, Grundstücke oder sonstige Objekte. Dieser Vertrag wird von der / dem Eigentümer:in oder Berechtigten unterzeichnet und gibt der Fotografin / dem Fotografen die Erlaubnis, das erstellte Bildmaterial in einem definierten Umfang zu nutzen.
Im Property Release werden die Bedingungen der Nutzung detailliert geregelt: z.B. für Werbung, Editorial, Social Media oder Stockfotografie. Der Vertrag schafft Klarheit und schützt sowohl Fotograf:in als auch Eigentümer:in vor späteren Auseinandersetzungen.
Wird beim Fotografieren privater Grund und Boden betreten oder sollen markante, identifizierbare Motive genutzt werden, ist ein Property Release Vertrag für Fotografen dringend zu empfehlen.

Verträge für Fotografen – Second Shooter

Der zweite Fotograf / die zweite Fotografin (Second Shooter) wird häufig bei großen Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Firmenevents eingesetzt. Er / sie entlastet die Hauptfotografin / den Hauptfotografen, kann zusätzliche Perspektiven einfangen und sich kreativ auf Details, Emotionen und Reportage-Momente konzentrieren.
In einem Second Shooter Vertrag für Fotografen werden die wichtigsten Eckpunkte für eine professionelle Zusammenarbeit geregelt: Honorar, Bildrechte, Urheberrecht, Verhaltenskodex, Datenübergabe, Vertragsstrafen u.v.m. So ist eindeutig festgelegt, wem welche Bilder gehören, wie der / die Zweitfotograf:in auftreten soll und wie im Konfliktfall vorzugehen ist.

Verträge für Fotografen – Vertrag & AGB Hochzeitsfotograf inkl. DSGVO

Der Hochzeitstag ist einzigartig – und die Erwartungen an die Bilder sind hoch. Umso wichtiger ist ein klarer, schriftlicher Vertrag für Hochzeitsfotografen zwischen Fotograf:in und Hochzeitspaar.
Darin sollten insbesondere Datum, Uhrzeit, Orte, Dauer der Begleitung, Leistungsumfang, Vergütung, Zahlungsmodalitäten und Lieferbedingungen festgehalten werden. Auch optional eingeplante Leistungen wie ein Second Shooter, After-Wedding-Shoot oder Photobooth können im Vertrag berücksichtigt werden.
Ebenso wichtig: Regelungen zu Nutzungsrechten, Veröffentlichungsrechten, Stornobedingungen, höherer Gewalt (z.B. Krankheit) und DSGVO-Hinweisen. So wissen beide Seiten genau, womit sie rechnen können – und Missverständnisse werden schon vor dem großen Tag vermieden.

Verträge für Fotografen – Einräumung der Nutzungsrechte

Dieser Vertrag für Fotografen dient dazu, Ihrem Kunden Nutzungsrechte an den Bildern ganz oder teilweise einzuräumen. Gemeint ist das Recht zur Veröffentlichung, Verbreitung und Bearbeitung der Fotografien – z.B. auf Websites, in Social Media, in Printprodukten oder Werbekampagnen.
Die abgebildete Person bzw. der Auftraggeber besitzt zunächst das „Recht am eigenen Bild“ bzw. ist Inhaber der Persönlichkeitsrechte. Mit einem klar formulierten Nutzungsvertrag wird geregelt, in welchem Umfang diese Rechte an den / die Fotograf:in übertragen werden und zu welchen Zwecken die Bilder verwendet werden dürfen.
Ohne schriftliche Vereinbarung zu den Nutzungsrechten bewegen sich Fotograf:innen schnell in einer rechtlichen Grauzone. Dieser Vertrag ist daher einer der wichtigsten Verträge für Fotografen im Studio- und Auftragsalltag.

Verträge für Fotografen – AGB für Fotografen B2B oder B2C

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gehören zu den wichtigsten Verträgen für Fotografen. Sie legen klare, für alle Kund:innen einheitliche Regeln fest – z.B. zu Zahlungszielen, Stornierung, Lieferfristen, Haftung, Urheberrecht und DSGVO.
Mit professionellen AGB für Fotografen schaffen Sie Rechtssicherheit, vermeiden Streitigkeiten und müssen wiederkehrende Punkte nicht in jedem Vertrag neu verhandeln. Unsere Vorlage hilft Ihnen dabei, Ihre Geschäftsbedingungen strukturiert und verständlich zu formulieren – sowohl für B2B- als auch für B2C-Kundschaft.

Verträge für Fotografen – Veröffentlichungsrechte

Mit dieser Vertragsvorlage für Fotografen regeln Sie die Veröffentlichungsrechte an Bildern. Der / die Kund:in überträgt der Fotografin / dem Fotografen das Recht, die Fotografien für definierte Zwecke zu veröffentlichen – z.B. auf der eigenen Website, in Social Media, in Werbemitteln oder im Portfolio.
Im Vertrag wird festgehalten, wo und wie lange die Bilder gezeigt werden dürfen und ob eine Namensnennung erfolgen soll. Dadurch vermeiden Sie spätere Diskussionen über „ungefragte“ Veröffentlichungen und schaffen eine klare, dokumentierte Einwilligung.

Verträge für Fotografen – Photobooth Mietvertrag & AGB

Vorlage Einwilligung Mitarbeiterfotos

Wer als Unternehmen Personenfotos eigener Mitarbeiter:innen für Website, Social Media oder gedruckte Produkte (Broschüren, Flyer etc.) nutzen möchte, benötigt eine schriftliche Einwilligung.
Diese Vorlage Einverständniserklärung Mitarbeiterfotos ist speziell dafür gedacht. Sie berücksichtigt u.a. das Arbeitsverhältnis, Persönlichkeitsrechte und datenschutzrechtliche Anforderungen und regelt, in welchem Umfang die Bilder genutzt werden dürfen. Die Vorlage bietet sowohl unternehmer- als auch mitarbeiterfreundliche Regelungen und gehört damit zu den wichtigen Verträgen für Fotografen im Business- und Unternehmensumfeld.

Formulare für Fotografen

Waren diese Informationen hilfreich und Sie interessieren sich für einen dieser Verträge für Fotografen / Fotografinnen?
Wir bieten weitere praktische Formulare für Fotografen, die sich ideal mit unseren Verträgen für Fotografen kombinieren lassen. Darunter:
E-Mail-Vorlagen
Vorlagen für Briefing
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Formulare für Fotografen