Unser Beitrag zur Nachhaltigkeit
Aktualisiert am 1. Oktober 2026
Anfang 2022 haben wir erstmals ausführlicher darüber informiert, wie unsere Website, Druckaufträge und Sendungen behandelt wurden. Dabei wurden damals verbreitete Begriffe wie „klimaneutrale Website“, „klimaneutraler Versand“ und „klimaneutraler Druck“ verwendet.
Unsere tatsächlichen Abläufe und die rechtlichen Anforderungen an Umweltaussagen haben sich seitdem verändert. Deshalb haben wir diesen Beitrag grundlegend aktualisiert. Wir verwenden die früheren Klimaneutralitätsaussagen nicht weiter und beschreiben stattdessen konkret, welche Leistungen wir tatsächlich nutzen und welche Nachweise uns dafür vorliegen.
Nachhaltigkeit im Fotostudio: neue Regeln für Umweltaussagen
Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland verschärfte Regeln für umweltbezogene Werbung. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erfasst dabei nicht nur Texte, sondern auch Bilder, Symbole, Produktbezeichnungen und siegelähnliche Darstellungen.
Die wichtigsten Regeln lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Konkrete statt allgemeine Aussagen: Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ dürfen nicht ohne die gesetzlich erforderliche Grundlage als allgemeines Werbeversprechen verwendet werden.
- Reichweite genau angeben: Eine Aussage darf nicht das gesamte Produkt oder Unternehmen betreffen, wenn sie tatsächlich nur für einen einzelnen Bestandteil, eine bestimmte Auflage oder einen einzelnen Arbeitsschritt gilt.
- Keine eigenen Nachhaltigkeitssiegel: Siegelartige Zeichen sind nur zulässig, wenn sie auf einem geeigneten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurden.
- Keine produktbezogene Klimaneutralität durch Kompensation: Einem Produkt dürfen aufgrund der Unterstützung externer Klimaschutzprojekte keine neutralen, verringerten oder positiven Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen zugeschrieben werden.
- Zukunftsversprechen benötigen einen überprüfbaren Plan: Aussagen über eine zukünftige Umweltleistung erfordern unter anderem messbare und zeitgebundene Ziele, einen öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan und eine regelmäßige Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen.
Die allgemeinen Verbote irreführender Werbung galten bereits zuvor. Die neuen Vorschriften legen für Umwelt- und Klimaaussagen zusätzliche Anforderungen fest.
Website und digitale Abläufe
Unsere Website wird nicht mehr als klimaneutral bezeichnet. Eine frühere Berechnung und die damalige Unterstützung externer Projekte stellen wir nicht als gegenwärtige Eigenschaft unserer Website oder unseres Unternehmens dar.
Rechnungen und Zahlungserinnerungen versenden wir im Regelfall elektronisch. Auch unsere Formulare für Fotografen, Verträge für Fotografen und weitere Vorlagen für Fotografen werden digital bereitgestellt.
Diese Angaben beschreiben ausschließlich unseren Ablauf. Aus dem elektronischen Versand oder der digitalen Bereitstellung leiten wir keine Klimaneutralität und keine pauschale Umweltwirkung ab.
Versand mit der Deutschen Post
Unsere nationalen und internationalen Briefsendungen versenden wir überwiegend mit der Deutschen Post. Die konkrete Versandart richtet sich nach Produkt, Format, Zielort und den jeweils verfügbaren Leistungen.
Die Deutsche Post hat ihr Leistungsangebot zum 1. September 2026 verändert und setzt bei bestimmten Postprodukten auf GoGreen Plus. Ob und in welchem Umfang eine Maßnahme für eine konkrete Sendung gilt, hängt nach Angaben der Deutschen Post vom jeweiligen Versandprodukt und teilweise von weiteren Voraussetzungen ab.
Wir leiten deshalb allein aus dem Versand mit der Deutschen Post keine bestimmte Umwelteigenschaft und keine Klimaneutralität unserer Sendungen ab. Die frühere Aussage, alle unsere Briefe würden klimaneutral transportiert, verwenden wir nicht weiter.
Aktuelle Angaben zu den jeweiligen Postprodukten veröffentlicht die Deutsche Post auf ihrer Informationsseite zu GoGreen Plus.
Druckaufträge mit finanziellem Klimabeitrag
Bei ausgewählten Druckaufträgen buchen wir bei unserem Druckdienstleister gegen Aufpreis eine Zusatzoption für einen finanziellen Klimabeitrag.
Nach Angaben des Druckdienstleisters werden die mit dem jeweiligen Druckauftrag verbundenen Treibhausgasemissionen anhand von Branchendaten pauschal ermittelt. Über ClimatePartner werden zusätzlich externe Klimaschutzprojekte unterstützt.
Der uns zur Verfügung stehende Nachweis ist ein Sammelnachweis des Druckdienstleisters. Er ist nicht auf diefotomanufaktur, ein einzelnes Produkt oder eine einzelne Druckauflage ausgestellt. Aus ihm lässt sich auch kein individueller CO2e-Wert für eines unserer Produkte ablesen. Die Berechnung stellt zudem keine vollständige Lebenszyklusanalyse des Produkts dar.
Wir dokumentieren anhand unserer Auftragsunterlagen, bei welchen Druckaufträgen die kostenpflichtige Zusatzoption tatsächlich gebucht wurde. Dies betrifft unter anderem ausgewählte Auflagen unserer Spickzettel für Fotografen.
Die Unterstützung externer Projekte rechnen wir nicht als Verringerung der Emissionen unserer Druckprodukte an. Daraus leiten wir insbesondere keine Klimaneutralität, keine CO2-Neutralität und keine verringerte Umweltwirkung des jeweiligen Produkts ab.
Warum wir die frühere Bezeichnung geändert haben
Der Begriff „klimaneutral“ wurde in der Vergangenheit häufig verwendet, wenn berechnete oder geschätzte Treibhausgasemissionen durch die Finanzierung externer Klimaschutzprojekte bilanziell ausgeglichen werden sollten.
Ein finanzieller Beitrag zu externen Projekten verändert jedoch nicht die bei der Herstellung eines Produkts entstandenen Emissionen. Die seit dem 27. September 2026 geltenden Vorschriften untersagen deshalb produktbezogene Aussagen über eine neutrale, verringerte oder positive Klimawirkung, wenn diese auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen.
Wir unterscheiden daher deutlich zwischen den Emissionen eines Produkts und der zusätzlichen finanziellen Unterstützung externer Projekte.
So stellen wir unsere Informationen um
- Frühere Klimaneutralitäts- und Klimafreundlichkeitsaussagen werden nicht weiterverwendet.
- Ein selbst gestaltetes Nachhaltigkeitssiegel verwenden wir nicht mehr.
- Bereits produzierte Verpackungen werden vor ihrer weiteren Verwendung geprüft und problematische Aufdrucke werden vollständig und dauerhaft abgedeckt.
- Angaben zu Druckaufträgen werden auf die jeweils dokumentierten Auflagen begrenzt.
- Ein Sammelnachweis des Druckdienstleisters wird nicht als individuelles Zertifikat unserer Produkte dargestellt.
- Material-, Produktions- und Versandangaben werden möglichst konkret und ohne pauschale Umweltbewertung beschrieben.
- Neue Aussagen verwenden wir nur, wenn wir sie anhand von Auftragsunterlagen oder Lieferanteninformationen nachvollziehen können.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen
- § 2 UWG: Begriffsbestimmungen zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln
- § 5 UWG: Irreführende geschäftliche Handlungen
- Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG: stets unzulässige geschäftliche Handlungen
Diese Darstellung beschreibt unseren aktuellen Umgang mit den genannten Abläufen und ersetzt keine allgemeine Rechtsberatung.
