Dein erster Job? Wir erklären dir verständlich, wie die Bewerbung und die Beschäftigung bei uns ablaufen.

Schülerjob und Ferienjob in Winsen (Luhe)

Konfektionierer:innen (m/w/d) bei diefotomanufaktur

Wir sind nicht nur ein Fotostudio, sondern auch Herausgeber zahlreicher Foto-Spickzettel und Lehrmaterialien für Hobby-Fotograf:innen im deutschsprachigen Raum. Unsere Produkte sind über unseren eigenen Shop für Fotografen und über Amazon erhältlich.

Du unterstützt uns beim Sortieren, Zusammenstellen, Konfektionieren und Verpacken unserer Druckprodukte sowie bei leichten, altersgerechten Hilfstätigkeiten in unserem Studio. Der Schwerpunkt liegt auf Konfektionierungs- und Verpackungsarbeiten – nicht auf dem Fotografieren oder der Bildbearbeitung.

STANDORT

Rathausstraße 22
21423 Winsen (Luhe)
Innenstadt

VERGÜTUNG

10,00 € brutto je Stunde
für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Soweit gesetzlich erforderlich, zahlen wir mindestens den geltenden gesetzlichen Mindestlohn.

ZIELGRUPPE

Bei Beschäftigungsbeginn
15 bis 17 Jahre
mit Zustimmung der erforderlichen gesetzlichen Vertretung

Dein Schülerjob bei uns

Du bist Schüler:in, bei deinem gewünschten ersten Arbeitstag mindestens 15 Jahre alt, aber noch nicht 18 Jahre alt, und möchtest erste Berufserfahrung sammeln?

Bei uns kannst du dich entweder für einen befristeten Ferienjob während der Schulferien oder für einen regelmäßigen Schüler-Minijob nach der Schule bewerben.

Welche Beschäftigungsart rechtlich möglich ist, prüfen wir nach deiner Bewerbung anhand deines Alters, deines Schulstatus, deiner Vollzeitschulpflicht, deiner Verfügbarkeit und möglicher weiterer Beschäftigungen. Soweit erforderlich, unterstützt uns dabei unsere beauftragte Lohnbuchhaltung.

Deine Auswahl im Bewerbungsformular ist zunächst nur dein Beschäftigungswunsch. Eine Beschäftigung beginnt erst, wenn alle Voraussetzungen geprüft wurden und der Arbeitsvertrag vollständig abgeschlossen ist.

Konfektionierungsjob für Schüler:innen in Winsen (Luhe)

Das sind deine Aufgaben:

  • Drucksachen sorgfältig sortieren und für die Weiterverarbeitung vorbereiten.
  • Einzelne Fotokarten zu vollständigen Kartensets zusammenstellen.
  • Fotokarten, Bücher und weitere Produkte in Produktverpackungen verpacken.
  • Produkte zählen und auf Vollständigkeit und Qualität kontrollieren.
  • Leichte, altersgerechte Ordnungs-, Lager- und Hilfstätigkeiten übernehmen.

Wichtig:

Du arbeitest ausschließlich nach einer Einweisung und entsprechend unseren Sicherheitsregeln. Jugendliche werden nicht mit gefährlichen oder gesundheitlich ungeeigneten Arbeiten beschäftigt.

Das bringst du mit:

  • Aufmerksamkeit und ein gutes Qualitätsbewusstsein.
  • Zuverlässiges, sorgfältiges und konzentriertes Arbeiten.
  • Manuelle Geschicklichkeit und eine gute Hand-Augen-Koordination.
  • Bereitschaft, wiederkehrende Arbeitsschritte gewissenhaft auszuführen.
  • Keine Berufsausbildung und keine Produktionserfahrung erforderlich.

Das sind die Eckdaten:

  • Zwei mögliche Modelle: Ferienjob oder regelmäßiger Schüler-Minijob.
  • Einsätze ausschließlich von Montag bis Freitag.
  • Arbeitsort: unser Studio in der Winsener Innenstadt.
  • Ferieneinsätze überwiegend tagsüber.
  • Regelmäßige Schüler-Minijobs außerhalb der Schulzeit.
  • Arbeitszeit, Pausen und Einsatztage werden vorab vereinbart.

Das bieten wir dir:

  • Einen gut begleiteten Einstieg in deinen ersten Job.
  • Eine ruhige und freundliche Arbeitsatmosphäre.
  • Verständliche Arbeitsanweisungen und eine gründliche Einweisung.
  • Rechtzeitig abgestimmte Einsatzzeiten.
  • Eine ordnungsgemäße Anmeldung und Lohnabrechnung.
  • Die Möglichkeit einer späteren erneuten Beschäftigung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Beschäftigungsart passt zu dir?

Im Bewerbungsformular entscheidest du dich zunächst für eine der beiden Möglichkeiten. Die endgültige rechtliche Einstufung erfolgt nach Prüfung deiner Angaben.

VARIANTE A – FERIENJOB

Du arbeitest nur während eines vorher festgelegten Zeitraums in den Schulferien. Beginn, Ende sowie die bei Vertragsabschluss vorgesehenen Arbeitstage und Arbeitszeiten werden vor der Unterschrift im Arbeitsvertrag und im zugehörigen Einsatzplan festgehalten.

Die Beschäftigung soll als kurzfristige Beschäftigung durchgeführt werden. Dafür prüfen wir insbesondere deine Vorbeschäftigungen, die Zeitgrenzen und – soweit erforderlich – die Berufsmäßigkeit.

Wenn du noch vollzeitschulpflichtig bist, darfst du während sämtlicher Schulferien eines Kalenderjahres zusammengerechnet grundsätzlich höchstens vier Wochen arbeiten.

VARIANTE B – SCHÜLER-MINIJOB

Du arbeitest regelmäßig außerhalb deiner Schulzeit. Im Arbeitsvertrag werden eine konkrete regelmäßige Wochenarbeitszeit sowie ein regelmäßiger Arbeitstag mit Beginn und Ende festgelegt.

Ob dieser regelmäßige gewerbliche Schülerjob zulässig ist, hängt insbesondere von deinem Alter, deiner Vollzeitschulpflicht und deinem Schulstatus ab.

Die regelmäßigen Verdienste aus allen gleichzeitig ausgeübten Minijobs dürfen 2026 durchschnittlich 603 € und 2027 durchschnittlich 633 € pro Monat nicht überschreiten. Beim Minijob besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht; eine Befreiung kann gesondert beantragt werden.

Wenn für dich beide Varianten infrage kommen, sende bitte zwei getrennte Bewerbungen. So können wir deine Verfügbarkeit eindeutig zuordnen.