Mit KI bearbeitet – aber kennzeichnungspflichtig? Die neuen Regeln für Fotograf:innen
KI-Entrauschen, generatives Füllen, virtuelle Models oder ein ausgetauschter Himmel: Künstliche Intelligenz ist längst Bestandteil vieler fotografischer Arbeitsabläufe. Gleichzeitig wächst die Unsicherheit darüber, welche Bilder künftig als KI-generiert oder KI-bearbeitet gekennzeichnet werden müssen.
Ab dem 2. August 2026 gelten wesentliche Transparenzpflichten des europäischen AI Acts. Daraus folgt jedoch keine pauschale Kennzeichnungspflicht für jedes Foto, bei dessen Erstellung oder Bearbeitung eine KI-Funktion eingesetzt wurde.
Entscheidend ist nicht allein das verwendete Werkzeug. Maßgeblich sind vielmehr das entstandene Bild, der mögliche Echtheitseindruck, der Veröffentlichungskontext und die Rolle der beteiligten Personen und Unternehmen.
Rechtsstand: 31. Juli 2026. Berücksichtigt sind die endgültigen Leitlinien der EU-Kommission vom 20. Juli 2026 sowie der finale Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Acts gelten grundsätzlich ab dem 2. August 2026. Der Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
INHALT KI KENNZEICHNUNGSPFLICHT FÜR FOTOGRAFEN
KI Kennzeichnungspflicht für Fotografen- INHALT
KI-Kennzeichnung für Fotografen kurz zusammengefasst
Nicht jedes mit KI bearbeitete Foto benötigt einen sichtbaren Hinweis.
Rein technische Optimierungen führen regelmäßig nicht zu einem kennzeichnungspflichtigen Deepfake.
Eine Kennzeichnung wird vor allem relevant, wenn KI eine vermeintlich authentische Darstellung realer Personen, Produkte, Orte oder Ereignisse erzeugt oder wesentlich verändert.
Maschinenlesbare Herkunftsinformationen und sichtbare Hinweise erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Metadaten, C2PA oder Content Credentials ersetzen einen erforderlichen sichtbaren Hinweis nicht automatisch.
Eine Kennzeichnung macht eine möglicherweise irreführende oder rechtswidrige Darstellung nicht automatisch zulässig.
Bis zum 2. August 2026 sollte der eigene Bildbestand systematisch geprüft werden. Dabei geht es nicht darum, jedes mit KI bearbeitete Foto vorsorglich zu kennzeichnen. Ziel ist vielmehr, realistisch wirkende, inhaltlich erzeugte oder veränderte Darstellungen zu identifizieren und für jeden Veröffentlichungskanal eine verständliche Lösung festzulegen.
1. Veröffentlichte Inhalte erfassen
Zu prüfen sind insbesondere:
Website und Startseite,
Blogbeiträge und Beitragsbilder,
Portfolio und Kundenreferenzen,
Landingpages und Werbebanner,
Instagram-, Facebook-, TikTok-, YouTube- und LinkedIn-Inhalte,
Reels, Videos, Audiodateien und synthetische Stimmen,
PDF-Broschüren, Präsentationen und Downloadmaterial,
wiederverwendbare Canva-, Photoshop- und Social-Media-Vorlagen.
2. Bilder intern klassifizieren
Für jedes relevante Motiv sollte dokumentiert werden:
keine KI verwendet,
nur technische KI-Optimierung,
teilweise inhaltlich mit KI verändert,
überwiegend oder vollständig KI-generiert,
möglicher Deepfake oder Irreführungsfall.
3. Passenden Hinweis festlegen
Statt eines pauschalen Hinweises sollte erklärt werden, welche Veränderung vorgenommen wurde:
„KI-generiertes Model – keine reale Person“
„Foto teilweise mit KI verändert – Himmel ersetzt“
Ist er vor „mehr anzeigen“ oder ohne zusätzlichen Klick erkennbar?
Bleibt er bei Download, Teilen oder Screenshot erhalten?
Hat die Plattform ein zusätzliches KI-Label gesetzt?
5. Dokumentation aufbewahren
Empfehlenswert sind:
Originaldatei,
bearbeitete Endfassung,
Beschreibung der KI-Bearbeitung,
verwendete Hinweisformulierung,
Freigabe des Auftraggebers,
Screenshot der veröffentlichten Fassung.
Praxistipp: Nicht auf eine automatische Kennzeichnung durch WordPress, Instagram, TikTok oder andere Plattformen verlassen. Automatische Labels können helfen, ersetzen die eigene Prüfung und einen erforderlichen sichtbaren Hinweis aber nicht verlässlich.