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KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Was Fotograf:innen wirklich beachten müssen

Mit KI bearbeitet – aber kennzeichnungspflichtig? Die neuen Regeln für Fotograf:innen

KI-Entrauschen, generatives Füllen, virtuelle Models oder ein ausgetauschter Himmel: Künstliche Intelligenz ist längst Bestandteil vieler fotografischer Arbeitsabläufe. Gleichzeitig wächst die Unsicherheit darüber, welche Bilder künftig als KI-generiert oder KI-bearbeitet gekennzeichnet werden müssen.

Ab dem 2. August 2026 gelten wesentliche Transparenzpflichten des europäischen AI Acts. Daraus folgt jedoch keine pauschale Kennzeichnungspflicht für jedes Foto, bei dessen Erstellung oder Bearbeitung eine KI-Funktion eingesetzt wurde.

Entscheidend ist nicht allein das verwendete Werkzeug. Maßgeblich sind vielmehr das entstandene Bild, der mögliche Echtheitseindruck, der Veröffentlichungskontext und die Rolle der beteiligten Personen und Unternehmen.

Rechtsstand: Juli 2026. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Acts gelten grundsätzlich ab dem 2. August 2026. Der Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

INHALT KI KENNZEICHNUNGSPFLICHT FÜR FOTOGRAFEN

KI Kennzeichnungspflicht für Fotografen- INHALT

DSGVO und Fotografie kurz zusammengefasst

  • Nicht jedes mit KI bearbeitete Foto benötigt einen sichtbaren Hinweis.
  • Rein technische Optimierungen führen regelmäßig nicht zu einem kennzeichnungspflichtigen Deepfake.
  • Eine Kennzeichnung wird vor allem relevant, wenn KI eine vermeintlich authentische Darstellung realer Personen, Produkte, Orte oder Ereignisse erzeugt oder wesentlich verändert.
  • Maschinenlesbare Herkunftsinformationen und sichtbare Hinweise erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
  • Metadaten, C2PA oder Content Credentials ersetzen einen erforderlichen sichtbaren Hinweis nicht automatisch.
  • Eine Kennzeichnung macht eine möglicherweise irreführende oder rechtswidrige Darstellung nicht automatisch zulässig.

KI KENNZEICHNUNGSPFLICHTEN FÜR FOTOGRAFEN

Was ändert sich am 2. August 2026?

Der europäische AI Act enthält in Artikel 50 verschiedene Transparenzpflichten für den Umgang mit künstlich erzeugten oder manipulierten Inhalten. Die für die Fotografie besonders relevanten Regelungen werden grundsätzlich ab dem 2. August 2026 anwendbar.

Der AI Act verfolgt dabei das Ziel, Menschen erkennen zu lassen, wenn Inhalte künstlich erzeugt oder so verändert wurden, dass ein falscher Eindruck von Authentizität entstehen kann. Allerdings behandelt die Verordnung nicht jede Form der KI-Nutzung gleich.

Sie unterscheidet unter anderem zwischen:

  • Anbietern von KI-Systemen,
  • Betreibern beziehungsweise professionellen Nutzern dieser Systeme,
  • technischen und maschinenlesbaren Markierungen,
  • sichtbaren Offenlegungshinweisen,
  • Deepfakes,
  • bestimmten KI-generierten oder KI-manipulierten Texten.

Diese Unterscheidungen sind für die fotografische Praxis von zentraler Bedeutung. Viele vereinfachte Darstellungen erwecken den Eindruck, ab August 2026 müsse jedes Bild mit einem KI-Anteil sichtbar als solches gekennzeichnet werden. Eine derart allgemeine Pflicht lässt sich aus Artikel 50 jedoch nicht ableiten.

Ergänzend zum Gesetz wurde im Juni 2026 der europäische Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht.

Die Unterzeichnung des Kodex ist freiwillig. Die gesetzlichen Anforderungen des Artikels 50 gelten jedoch unabhängig davon. Unterzeichnende verpflichten sich zur Umsetzung des jeweils einschlägigen Abschnitts des Kodex. Nichtunterzeichnende müssen gegebenenfalls durch andere geeignete Maßnahmen darlegen können, wie die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Der Kodex erweitert die gesetzlichen Pflichten nicht. Er konkretisiert technische und organisatorische Maßnahmen, etwa zu maschinenlesbaren Markierungen, sichtbaren Hinweisen und freiwilligen europäischen Kennzeichnungssymbolen.