Vertrag für Fotografen
Bei uns finden Sie den passenden Vertrag für Fotografen als digitale Vorlage. Wie Ihnen sicher bekannt ist, sollten Sie Ihre Arbeit mit den Models und weiteren Vertragspartnern stets rechtssicher vertraglich fixieren. Wir bieten den Vertrag für Fotografen für alle erdenklichen Vertragsfelder zum Kauf an. Weiterhin bieten wir auch Formulare für Fotografen.
Vertrag für Fotografen: Kategorien
Unsere wichtigste Kategorie ist der Vertrag für Fotografen zu Nutzungsrechten, TFP, Model- und Property-Release sowie für Hochzeiten und Photobooth. Die Verträge lassen sich durch Fotografen und Videografen gleichermaßen nutzen. In fast jedem Fall werden die Nutzungsrechte übertragen und weitere Rahmenbedingungen gesetzt. Die wiederkehrenden Situationen in der Fotografie für stets gleiche Projekte sind:
- 1. TFP
- 2. Model-Release
- 3. Property-Release
- 4. Second Shooter
- 5. Vertrag für den Hochzeitsfotografen
- 6. Vertrag für den Hochzeitsvideografen
- 7. Vertrag Photobooth
- 8. Einwilligungserklärung für Mitarbeiterfotos
- 9. Übertragung von Nutzungsrechten für Mitarbeiterfotos
- 10. Gewährung von Veröffentlichungsrechten
- 11. Mietvertrag Fotostudio
Warum ist der Vertrag für Fotografen so wichtig?
Kein Zweifel: Die Arbeit von Fotografen mit ihren Models oder auch mit den Kunden, die ihre Hochzeit fotografieren und filmen lassen, basiert auf einer recht persönlichen und herzlichen Beziehung. Gerade Einsteiger*innen ins Foto- und Videogeschäft können sich daher kaum vorstellen, dass es am Ende zu einem Streit um das Honorar oder um Nutzungsrechte kommen könnte. Die Praxis zeigt aber: Solche Differenzen treten häufiger auf, als wir alle glauben wollen. Nun ist jedoch das Nutzungsrecht für Bilder und Filme eine komplexe Angelegenheit, die direkt vom Persönlichkeitsrecht tangiert wird. Auch die Frage des Honorars, das ja mit einem bestimmten Aufwand verknüpft ist, kann sich als heikel erweisen. Beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Daher sollten Fotografen und Filmer niemals ohne Vertrag arbeiten, sondern sich selbst und auch ihre Models und Kunden absichern. Diese warten im Grunde auf den Vertrag, weil sie sich selbst fragen: Was passiert mit unseren Bildern? Der Vertrag für Fotografen erleichtert daher das Business und schafft Vertrauen auf beiden Seiten.
Was gehört in einen Vertrag für Fotografen?
Schauen wir uns die wesentlichen Punkte an, die der Vertrag enthalten muss. Es sind diese:
- Vertragsparteien: Namen und Adressen der Vertragsparteien mit Unterschriften
- Shootingdauer: exakte Angabe zum Beginn und Ende des Shootings oder der Dienstleistung des Fotografen auf einer Hochzeit, in einem Unternehmen etc.
- finanzielle Vereinbarungen: exakte Benennung der Preise und nötigenfalls Zahlungsplan, Art der Zahlung und Anzahlung für einen reservierten Shootingtermin
- Lieferbedingungen: Zeitpunkt und Umfang der Lieferung, keine Garantie für sämtliche Fotos, Format der Bilder (zum Beispiel .jpg)
- Nutzungs- und Eigentumsrechte an Bildern und Videos (sogenannte Modellfreigabe): bei Shootings mit Models extrem wichtig, um die Bilder verwerten zu können, Art und Ort der Verwertung exakt benennen
- Haftungsbeschränkung: Ausschluss der Haftung bei höherer Gewalt (Regen bei geplanten Außenaufnahmen, Erkrankung von Fotograf oder Model etc.), in solchen Fällen bestenfalls Erstattung der Anzahlung
- Stornierungsbedingungen: Festlegung zu einer möglichen Stornierung des Shootings
- Postproduktion: Leistungsumfang, Postproduktion nach Ermessen des Fotografen (beispielsweise Einsatz von Filtern und Schnitten)
Fotografenvertrag als Basis für Ihre Tätigkeit
Der Vertrag für Fotografen ist die Basis für eine professionelle Arbeit, die Absicherung aller Vertragsparteien (es können mehr als zwei sein), die Verhinderung von Fehlkommunikationen und die Lenkung der Kundenerwartungen. Manchmal könnte er komplex ausfallen. Wenn Sie beispielsweise eine Hochzeit fotografieren und filmen, auf der auch ein Model auftritt, benötigen Sie eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber und dem Model. Dasselbe betrifft Fotos von Unternehmen, die Einzelfotos der Mitarbeitenden einschließen. Diese müssen einzeln der Veröffentlichung ihrer Fotos zustimmen. Dabei ist festzulegen, ob die Bilder nur in einem Printformat oder auch online veröffentlicht werden dürfen. Gleichzeitig benötigen Sie einen Vertrag mit der Firma als Auftraggeber, der all die oben genannten Punkte einschließt (Preise, Lieferbedingungen, Postproduktion etc.). Eines ist sicher: Der Vertrag für Fotografen führt zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Ihrer Arbeit, der Sicherheit für Sie und für alle Personen schafft, die auf den Bildern zu sehen sind. Sogar die Veröffentlichungsrechte für Objekte müssen in vielen Fällen vertraglich abgesichert werden. Dies betrifft vorrangig Firmen oder öffentliche Einrichtungen, die bestimmte Areale von der Veröffentlichung ausschließen können. Besonders heikel wäre dieses Thema, wenn Sie als Fotograf mit Bildern eines militärischen Objektes beauftragt würden.
Was kann passieren, wenn Sie den Vertrag selbst erstellen?
Zunächst einmal würde Sie das viel Zeit und Nerven kosten. Dennoch bestünde die große Gefahr, dass der Fotografenvertrag ungenügend ausfällt. Es genügt, einen juristischen Aspekt zu übersehen, um damit angreifbar zu werden. Wie schon vorn erwähnt tangiert das Recht jeder Person am eigenen Bild das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 1 i.V.m. Artikel 1 Grundgesetz). Grundsätzlich hat jede Person das Recht, über die Verwendung ihrer Bilder zu bestimmen. Sie kann einer Veröffentlichung auch widersprechen. Es gibt hiervon allerdings Ausnahmen, die etwa Personen von allgemeinem öffentlichen Interesse betreffen (Politiker, Prominente). Wenn solche Ausnahmen nicht gelten und eine Person der Bildveröffentlichung nicht zugestimmt hat, kann diese Veröffentlichung sogar strafbar sein. Die Einwilligung zur Veröffentlichung gilt allerdings in Zweifelsfällen als erteilt, wenn die abgebildete Person eine Entlohnung für ihre Tätigkeit als Model erhielt (§ 22 KunstUrhG). Sollten Sie also mit einem Model einen Honorarvertrag abschließen und das Model auch nachweislich bezahlt haben, würde man Ihnen im Zweifel das Recht am Bild zugestehen. Strittig könnte allerdings sein, welcher Art der Veröffentlichung das Model zugestimmt hat (nur für ein Printmedium, auch online etc.). Wollen Sie es auf einen spitzfindigen juristischen Streit ankommen lassen? Schützen Sie sich davor mit unseren Vertragsvorlagen, die rechtssicher sind.
Aspekte des Urheberrechts
Des Weiteren schützt Sie der § 11 UrhG, der wiederum Ihnen selbst das Recht an Ihren Bildern zuschreibt. Er spricht Ihnen nach der Einwilligung der betreffenden Personen das Recht an der Verwendung ihrer Bilder zu. Zudem ist Ihre Urheberschaft daran anzuerkennen, auch Ihr Name muss auf Ihr Verlangen genannt. Dies könnte für Ihr Marketing wichtig sein. Eine Entstellung oder sonstige Beeinträchtigungen Ihrer Bilder und Filme können Sie untersagen. Auch diese Aspekte werden in Fotografenverträgen gewürdigt.
Warum sollten Sie den Vertrag für Fotografen bei uns kaufen?
Mit diesem Vertrag für Fotografen vermeiden Sie jeden Ärger, wie wir hinreichend geschildert haben. Er stärkt aber auch Ihren Auftritt: Sie wirken damit professionell. Natürlich könnten Sie Ihren eigenen Vertrag entwerfen, würden aber hierfür einen auf das Persönlichkeitsrecht, das Urheberrecht und das Kunsturhebergesetz spezialisierten Anwalt benötigen. Dessen Tätigkeit ist teuer. Unsere Vertragsvorlagen wurden durch solche Anwälte geprüft. Da sie von zahlreichen Fotografinnen und Fotografen bzw. Videofilmern genutzt werden, können wir sie preiswert anbieten.
Sie haben noch Fragen? Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf!