Beschreibung
Property Release Vertrag DSGVO Vertragsvorlage
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Wird für dieses Motiv ein Property Release benötigt oder fällt dieses unter die Panoramafreiheit? – Im Alltag eines Fotografen tauchen immer wieder Motive auf, bei den man sich aus rechtlicher Sicht nicht ganz sicher ist, ob diese nun frei fotografiert werden dürfen oder ob dafür eine Genehmigung notwendig ist.. Selbst diejenigen, welche sich mit Bildrechten gut auskennen, können in vielen verschiedenen Situationen des Arbeitsalltags nicht alle Bereiche des Urheberrechts wissen. In diesem Artikel erfahren Sie deswegen alles rund um den Property Release, was dieser genau ist und wann er benötigt wird. Darüber hinaus erhalten Sie ebenso von uns eine Property Release Vorlage, die Sie nutzen können.
Was ist ein Property Release?
Als Property Release bezeichnet man vereinfacht gesagt eine Fotografiererlaubnis für Motive. Sinngemäß übersetzt kann sie auch als Eigentumsfreigabe benannt werden, da das Englische Wort “Property” im Deutschen Grundbesitz, also im Bezug auf Grundstücke und Häuser, als auch das Eigentum und den Besitz an sich beschreibt. Das Wort “Release” bedeutet übersetzt soviel wie Freigabe. Eine solche Erlaubnis gewährt also einem Fotografen den Grundbesitz oder das Eigentum eines Eigentümers oder Besitzers fotografieren zu dürfen.
Die Rechtsgrundlage
Ein Recht am eigenen Bild für Sachobjekte (Gebäude und Gegenstände) oder einfacher gesagt, ein Recht am Bild der eigenen Sache gibt so an sich nicht. Dennoch können Sachfotos unter den Geschmacksmusterschutz als auch das Markenrecht fallen. Das Ablichten von fremden Grundstücken kann in Deutschland ebenso mit dem Sachrecht, Eigentumsrecht und Hausrecht verhindert werden.
Dies gilt für alle Motive, die nicht unter die Panorama-Freiheit fallen. Dies gilt beispielsweise für Bilder, die zwar eine Person oder ähnliches zeigen, dennoch auf einem fremden Grundstück gemacht wurden oder aber einen fremden Gegenstand zeigen.
Was wird in einem Property Release Vertrag geregelt?
Eine Fotografiererlaubnis oder Eigentumsfreigabe für das erstellen von Fotos wird in der Regel schriftlich zwischen dem ausführenden Fotografen und dem Besitzer/Eigentümer geschlossen. Der Rechteinhaber belegt mit diesem Vertrag also seine Zustimmung für die Erstellung als auch die anschließende Nutzung der Bilder. Diese können zur Berichterstattung, Eigenwerbung oder zur generellen Werbung eingesetzt werden. Meist wird ebenso auch die Dauer der Rechte vereinbart. Die folgenden 6 W-Fragen müssen erläutert und mit einer Unterschrift beider Parteien bestätigt werden.
- Wer ist der Rechteinhaber und wer der Fotograf?
- Wo ist das Eigentum oder der Ort zu finden?
- Was genau wird fotografiert?
- Wann wird das Eigentum, der Ort fotografiert
- Wofür dient diese Freigabe (Werbung etc.)
- Welche Kosten/Vergütung erhält der Eigentümer?
Wann wird eine Property Release Vereinbarung gebraucht?
Grundsätzlich brauchen Fotografen eine Freigabeerklärung, wenn Bilder von nicht-öffentlichen Grundstücken und Plätzen gemacht werden möchten. Im Ausland kann dies teilweise auch für Sehenswürdigkeiten gelten. Dies liegt wie eben bereits angesprochen an den Eigentumsrechten des Rechteinhabers. Nur der Eigentümer entscheidet also was mit seinem Eigentum geschieht und somit auch wann es für welchen Zweck fotografiert wird.
Deswegen benötigen Bilder aus und von:
- Konzerte
- Stadien
- Sporthallen
- Bahnhöfe
- Museen
- Universitäten
- Schulen
- Einkaufszentren
- Krankenhäuser
- Flughäfen
- Firmengeländen
- Parkplätzen
in jedem Fall eine Freigabeerlaubnis.
Öffentliche Plätze und Sehenswürdigkeiten
Zu beachten ist jedoch auch, dass Bilder von öffentlichen Plätzen und Sehenswürdigkeiten für private Zwecke (meistens) keine Erlaubnis benötigen. Nur wenn die Bilder auch veröffentlicht, verbreitet und vermarktet werden, ist eine Erlaubnis vom Rechteinhaber einzuholen.
Dies gilt allerdings nicht, wenn:
- ein Gebäude vorübergehend beleuchtet (Pariser Eiffelturm) oder als Kunstwerk verpackt wird (Berliner Bundestag).
- Darüber hinaus auch nicht, wenn ein Künstler ein Bauwerk aus künstlerischen Gesichtspunkten erbaut hat (Hundertwasserhaus in Wien).
Beispiel:
Wenn also ein Fotograf in einem geschlossenen Raum Fotos machen möchte, so befindet er sich in den meisten Fällen nicht an einem öffentlichen Ort. Dann wird eine Erlaubniserklärung benötigt, da sich auf den Bildern urheberrechtlich geschützte Gegenstände wie Gemälde etc. befinden könnten.
Vorsicht vor Nachsicht
Es tauchen immer wieder schwer durchschaubare Graubereiche in der Rechtsprechung auf. Eine absolute und unabdingbare Regeldefinition ist nicht immer eindeutig zu erkennen. Aus diesem Grund ist Fotografen für den Fall zu empfehlen, dass nicht eindeutig festgestellt werden kann, ob ein Foto nun eine Erlaubnis benötigt oder nicht trotzdem eine solche einzuholen.
Die Deutsche Bahn hat beispielsweise für das Fotografieren von Bahnhöfen und deren Inneren bekannt gegeben, dass dies für private Zwecke ohne Erlaubnis kein Problem ist. Ausgenommen sind allerdings die Sicherheitsbereiche wie der Standort der Transportpolizei. Eine Erlaubnis zum Fotografieren muss nur dann eingeholt werden, wenn es sich um Fotos für Werbemaßnahmen oder andere kommerzielle Zwecke handelt.
Vorsicht: Im Ausland können teilweise strengere oder andere Rechtsvorschriften vorherrschen. Ganz besonders gilt dies für die Vereinigten Staaten von Amerika sowie Frankreich. Immer wieder gibt es dort Abmahnwellen für bestimmte Fotos, da diese geschützte Objekte zeigen. Im Internet können kritische Objekte und Orte eingesehen werden.
TIPP: Für Tierfotos beispielsweise eines Zoos, von Reitturnieren oder Hundeplätzen kann ebenso eine Freigabeerklärung notwendig sein. Darüber hinaus gilt dies im Zuge der Religionsfreiheit auch für Kirchen, die zugleich noch weitere Rechte in dieser Vereinbarung geltend machen können.
Was ist Panoramafreiheit?
Die Panorama-Freiheit oder auch Straßenbildfreiheit genannt räumt Fotografen das Recht ein, Gebäude und Architektur von außen zu fotografieren. Das gilt ebenso für in der Öffentlichkeit stehenden Werken wie Skulpturen, Brunnen und Co. All diese Motive dürfen ohne Zustimmung des Eigentümer beziehungsweise Urhebers äußerlich abgelichtet werden. Denn auch ein Bauwerk kann dem Urheberrecht unterliegen, wenn ein Architekt damit eine bestimmte “Schöpfungshöhe” übertroffen hat. Das betrifft im besonderen Architektenhäuser. Ein entscheidendes Kriterium ist außerdem, dass ein Motiv dauerhaft an einem Ort stehen muss, da die Straßenbildfreiheit ansonsten nicht greift.
Die Straßenbildfreiheit hat allerdings auch ihre Grenzen. Denn Fotos von Kunstwerken oder Gebäuden in der Öffentlichkeit dürfen nicht in Kombination mit anderen Hilfsmitteln entstehen. Dazu zählen unter anderem:
- Leitern
- Hubschrauber
- Drohnen
Diese Bilder dürfen dann im Anschluss auch nicht verbreitet oder gar vermarktet werden. Ein bekannter Fall existiert hierzu bereits zum Hundertwasserhaus in Wien. Ein Gericht hat entschieden, dass das Fotografieren aus einem gegenüberliegenden Haus nicht mehr durch die Straßenbildfreiheit gedeckt ist. Die Straßenbildfreiheit endet zudem an dem Punkt, an dem Persönlichkeitsrechte, wie das Recht am eigenen Bild, verletzt werden. Auch personenbezogene Daten dritter wie Adresse oder Name sowie Wohnsituation dürfen nicht auf den Fotos zu erkennen sein. Ausnahme hier ist, wenn die betroffene Person dem zustimmt.
Innenaufnahmen sind von der Straßenbildfreiheit nicht gedeckt
Für Aufnahmen im Inneren eines historischen Gebäudes oder ähnlichem benötigt der Fotograf immer eine Genehmigung vom Rechteinhaber als ein Property Release. Dies kann eine Stadt, ein Landkreis, ein Bundesland oder eine Privatperson sein. Sollten die Fotos allerdings aus einer Berichterstattung hervorgehen und an einem der Öffentlichkeit zugänglichen gemachten Platz gemacht worden sein (Konzert, Festival, Kirche), dann gilt hier die Pressefreiheit.
Die so entstandenen Bilder dürfen dann natürlich nur im Zuge der Berichterstattung verwendet werden und nicht im Nachhinein auf Postkarten, Büchern oder sonstigem auftauchen. Auch dann wird wieder eine Property Release benötigt. Aber auch die Pressefreiheit hat ihre Grenzen. Denn sie kann beispielsweise durch die Religionsfreiheit eingeschränkt werden. Fotos während einer kirchlichen Hochzeit oder Taufe beispielsweise benötigen eine ausdrückliche Erlaubnis der beteiligten Personen.
Ein dauerhafter Standort des Motivs muss gegeben sein
Wie bereits zuvor angesprochen, muss das Motiv langfristig an einem und demselben Ort aufzufinden sein, damit die Straßenbildfreiheit gilt. Hierzu ein kleines Beispiel:
Die Reichstagsverhüllung von Christos im Jahre 1995 galt als Kunstwerk, welches vorübergehend installiert wurde und durfte zum einen für private Zwecke und für die Berichterstattung fotografiert werden. Alle weiteren Veröffentlichungen hätten eine Zustimmung des Urhebers, in diesem Falle Christos, gebraucht.
Andere Länder andere Regeln
In manchen Ländern gibt es andere Regeln für Fotografien. So gibt es in Frankreich beispielsweise keine Straßenbildfreiheit. So entsteht eine besondere Rechtsgrundlage. Während nach deutschem Recht der beleuchtete Eiffelturm oder Louvre als dauerhaft angebrachte Gebäude oder Kunstwerke in der Öffentlichkeit angesehen werden, ist dies in Frankreich so nicht der Fall. Die so entstanden Fotos dürfen daher in Frankreich selbst nicht veröffentlicht, vervielfältigt oder vermarktet werden. In Deutschland hingegen ist dies kein Problem. Schließlich gilt die Rechtsprechung immer an dem Ort, wo die Nutzung oder Veröffentlichung tatsächlich geschieht.
Vorsicht: Manche Bauwerke unterliegen auch einem vollkommenen Fotoverbot. Dazu zählt unter anderem das Atomium in Brüssel, welches wenn es doch fotografiert wird, eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro verhängt werden kann.
Inhalt Property Release Vorlage
Die Vertrags-Vorlage regelt u.a. folgende Punkte
Unterschied TFP, Model Release und Property Release
Um den Begriff besser einordnen zu können, hilft ein klarer Blick auf die Unterschiede zwischen den wichtigsten Verträgen in der Fotografie. Je nachdem, ob Personen, Eigentum oder kommerzielle Zwecke im Mittelpunkt stehen, gelten unterschiedliche rechtliche Anforderungen und Zuständigkeiten. Die folgende Tabelle zeigt dir übersichtlich, wofür ein TFP Vertrag, ein Model Release und ein Property Release jeweils geeignet sind, welche Nutzungsrechte dazugehören und in welchen Situationen welcher Vertrag unbedingt nötig ist. So kannst du schnell erkennen, welcher Vertrag für dein Projekt am besten passt – egal ob Portfolio-Shooting, kommerzieller Einsatz oder die Nutzung von Locations und Eigentum.
| Einsatzbereich / Kriterium | TFP Vertrag | Model Release | Property Release |
|---|---|---|---|
| Nutzung durch den Fotografen | |||
| Lizenzierung an Bildagenturen (z. B. Getty Images, iStock) | In der Regel nicht vorgesehen | Geeignet – typischer Einsatzbereich | Geeignet – in Kombination mit Modelvertrag |
| Kommerzielle Nutzung / Verkauf von Bildmaterial | Nur, wenn im TFP Vertrag ausdrücklich vereinbart | Ja, standardmäßig für kommerzielle Nutzung gedacht | Ja, für die kommerzielle Nutzung von Eigentum |
| Pflicht zur Kennzeichnung mit Bildnachweisen (Credits) | Optional – kann vertraglich vereinbart werden | Üblicherweise nicht verpflichtend | Optional – z. B. bei Architektur oder Innenräumen |
| Aufnahmen mit Personen (Portrait, People, Fashion) | Sehr gut geeignet für TFP-Shootings | Sehr gut geeignet für kommerzielle People-Fotografie | Nicht geeignet – kein Personenvertrag |
| Aufnahmen von Eigentum (Gebäude, Innenräume, Tiere, Produkte) | Eher ungeeignet – ersetzt kein Property Release | Eher ungeeignet – Fokus auf Personen | Ideal geeignet – Freigabe durch Eigentümer / Rechteinhaber |
| Regelungen für das Model | |||
| Beteiligung des Models an Kommerzialisierung / Verkauf | Optional – kann im TFP Vertrag vereinbart werden | Normalerweise nicht vorgesehen | Keine Regelung – nicht auf Models bezogen |
| Nutzung der Bilder durch das Model zur Eigenwerbung | Oft ausdrücklich erlaubt (Portfolio, Social Media) | Nur, wenn im Model Release vereinbart | Keine Rolle – Eigentümer steht im Fokus |
| Pflicht zur Nennung des Fotografen (Name, Website, Social Media) | Optional – kann im TFP Vertrag vereinbart werden | Kann vereinbart werden, ist aber nicht zwingend | Keine typische Regelung |
| Vergütung / Honorar für das Model | Normalerweise keine Bezahlung, Bilder als Gegenleistung | Honorar üblich, aber auch Kombination mit Bildern möglich | Keine Vergütung – nicht auf Models bezogen |
| Regelungen für Eigentümer / Location | |||
| Beteiligung des Eigentümers an Kommerzialisierung / Verkauf | X | X | Normalerweise keine Beteiligung vorgesehen |
| Nutzung des Bildmaterials durch den Eigentümer zur Eigenwerbung | X | X | Kann vertraglich ausgeschlossen oder erlaubt werden |
| Vergütung / Honorar für den Eigentümer | X | X | Optional – z. B. Pauschale oder Nutzungsentgelt möglich |
Weitere Verträge für Fotografen
Vertrag für TFP-Shootings, bei dem die entstandenen Aufnahmen sowohl vom Model als auch vom Fotograf genutzt werden können, die Rechte gegenseitig zugesichert und die Kosten so gegeneinander aufgerechnet werden, dass beiden Parteien keine Kosten entstehen.
Model Release für kommerzielle Projekte, bei dem der Fotograf die Aufnahmen verkaufen oder lizenzieren will und das Model eine umfassende Einwilligung zur kommerziellen Nutzung der Aufnahmen erteilt.
Wer als Fotograf Immobilien, Gebäude, Architektur, Tiere, Produkte oder weitere Gegenstände ablichtet und diese Bilder gewerblich/kommerziell nutzen oder verkaufen will, für den ist dieser Property Release Vertrag gedacht.
Vorlagen Verträge für Fotografen und Videografen
Ein Fotograf sollte AGB zusammen mit einem Vertrag haben, um klare und verbindliche Regeln für Kunden (B2B oder B2C) festzulegen und rechtliche Sicherheit zu schaffen.
Wer sein Fotostudio vermieten will oder für eine Produktion ein Fotostudio anmieten möchte, benötigt zur Absicherung typischer Risiken und für eine sichere Vermietung einen Mietvertrag.
Vorlagen Nutzungsrechte & Einwilligungen
Wer Fotos & Filme erstellt, will sie oft als Referenz im Portfolio nutzen. Diese Vorlage zur Gewährung von Veröffentlichungsrechten dient dem einfachen, dokumentierten Einholen der erforderlichen Rechte.
Auftraggeber benötigen nicht nur das Aufnahmematerial, sondern auch das Nutzungsrecht. Diese Vorlage dient der bestmöglichen Dokumentation und Gestaltung der Nutzungsrechte zwischen Auftraggeber und Dienstleister.
Für Veranstalter, bei denen fotografiert oder gefilmt wird: gängige Methoden & Textvorlagen, um Teilnehmer korrekt zu informieren und Fotografen/Filmer sauber zu briefen.
Vorlagen Marketing & Kommunikation
E-Mail Vorlagen für Fotografen – für schnellere, bessere Kommunikation. Spare Zeit, Nerven und Geld und konzentriere Dich auf Deine Fotos.
Über mich – Danny Wandelt
Berufsfotograf. Ausbilder. Autor. Dozent für Fotografie & Fotorecht.
Ich bin Danny Wandelt – seit 2010 BerufsFotograf und Gründer von diefotomanufaktur. Ich verbinde professionelle Fotografie mit fundierter Praxis im Bereich Vertragsrecht, Nutzungsrechte, Bildrecht und DSGVO für Fotografen.
Praxis trifft Rechtssicherheit
Als international tätiger Hochzeitsfotograf (www.dannywandeltphotographer.com) kenne ich die realen Herausforderungen moderner Bildnutzung:
Social Media, Veröffentlichungsrechte, Persönlichkeitsrechte, gewerbliche Nutzung und Datenschutz.
Seit 2017 Ausbildungsbetrieb und seit 2012 Dozent mit über 900 Kursteilnehmern, vermittle ich nicht nur fotografisches Know-how, sondern auch das, was viele unterschätzen: rechtssichere Verträge und klare Prozesse.
Vertragsvorlagen aus echter Studio-Erfahrung
Meine anwaltlich geprüften Vertragsvorlagen für Fotografen entstehen nicht am Schreibtisch, sondern aus über 15 Jahren Praxis, echten Kundenprojekten und realen Konfliktfällen.
Als Autor der bekannten „Spickzettel für Fotografen“ (Amazon-Bestseller) und Interviewpartner u.a. im Handwerk Magazin, im fotografr.de-Interview
sowie als Podcast-Gast zum Thema Fotorecht (Episode anhören) stehe ich für verständlich aufbereitetes Fachwissen.
Mit über 894 Google-Rezensionen für unser Studio steht diefotomanufaktur für Professionalität und Vertrauen – genau dieser Anspruch prägt auch unsere Vertragslösungen.
Mein Anspruch für Fotografen
Fotografie ist Leidenschaft – aber sie ist auch Unternehmertum. Wer professionell arbeitet, braucht klare Verträge, saubere DSGVO-Strukturen und sichere Nutzungsrechte.
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Fotografie und Datenschutz
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In unserem DSGVO-Schwerpunkt klären wir zentrale Fragen für Fotografen, Unternehmen und Vereine im Umgang mit Bildrechten und personenbezogenen Daten. Was tun, wenn abgebildete Personen der Nutzung ihrer Fotos widersprechen oder diese widerrufen? Welche Unterschiede bestehen zwischen Widerruf und Widerspruch – und wie lassen sich Konflikte vermeiden?
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Rechtssicher fotografieren – mit unseren DSGVO-Vorlagen für Fotografen
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FAQ – Anwaltlich geprüfte Vertragsvorlagen für Fotografen (Stand 2026)
Ablauf der Bestellung
Nach erfolgreichem Kaufabschluss und bestätigtem Zahlungseingang steht der Download sofort bereit.
Der Download-Link ist 14 Tage gültig und kann bis zu 5-mal verwendet werden.
Aus Gründen der Datensparsamkeit werden keine Kundenkonten geführt.
Eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer wird automatisch erstellt und zusammen mit der Kaufbestätigung per E-Mail versendet.
Für wen ist das Produkt gedacht?
Entwickelt für professionelle Foto- und Videodienstleistungen – insbesondere für Auftragsproduktionen, Business-Shootings,
Content-Produktionen, Social-Media-Kampagnen, Event- und Hochzeitsprojekte sowie Kooperationen mit Agenturen, Brands und Unternehmen.
Ziel ist eine praxistaugliche, klare Vertragsbasis mit Fokus auf Nutzungsrechte, Vergütung, Haftungsbegrenzung und
sauberen Freigabe- und Abnahmeprozessen.
Was ist enthalten?
Sofern in der Produktbeschreibung nichts Abweichendes genannt ist, umfasst der Kauf eine vollständig bearbeitbare Vorlage (deutsch),
inklusive integrierter Nutzungsrechte-/Lizenzregelung.
Enthalten sind klar gekennzeichnete Stellen für Anpassungen sowie Platzhalter zur schnellen Individualisierung.
Die Vorlage ist für die angegebenen Programme optimiert und unter Windows und macOS nutzbar.
Je nach Produkt ist die Nutzung digital (z. B. PDF/E-Book) und/oder als Druck (DIN A4) vorgesehen.
Was macht diese Vorlagen „gut“?
Im Unterschied zu generischen Mustern sind die Dokumente auf die Anforderungen visueller Dienstleister zugeschnitten:
- Lizenzlogik für Bildnutzung (Scope, Medium, Gebiet, Dauer, Zweck, Buyout-Optionen)
- Social Media & Plattformnutzung (inkl. typischer Brand-/Agentur-Workflows)
- KI-/Training-/Dataset-Klarheit (Regelung zur Nutzung im Kontext von KI, sofern im Produkt enthalten)
- Freigaben & Abnahmen (Korrekturschleifen, Änderungswünsche, Abnahmefiktion – soweit vorgesehen)
- Haftung & Freistellung (praxistaugliche Risikoverteilung, z. B. bei Kundenvorgaben, Locations, Rechten Dritter)
- Optionale Module (z. B. Model-Release/Einwilligungen, Datenschutzbausteine, Zusatzlizenzen – sofern enthalten)
Wichtig: Beispielbilder, Mockups und Platzhalter-Fotos dienen ausschließlich der Darstellung und sind nicht Bestandteil des Kaufes. Eine Verwendung dieser Beispielmotive ist nicht gestattet.
Technische Voraussetzungen
Für die Bearbeitung wird das jeweils angegebene Programm in einer Version ab 2015 oder neuer benötigt.
Zusätzlich ist eine PDF-Datei zur Ansicht enthalten (Öffnung z. B. mit PDF-Reader möglich).
Die Vorlagen richten sich an professionelle Anwender:innen und setzen grundlegende Kenntnisse in Programmen wie
Word, Acrobat, Keynote/PowerPoint, InDesign oder Photoshop sowie ggf. das Arbeiten mit Ebenenmasken voraus.
Schriftarten & Druck
Die meisten verwendeten Schriftarten sind Systemschriften oder kostenlos installierbar. Je nach System kann eine Nachinstallation erforderlich sein.
Für den Druck sind die Dateien vorbereitet; die finale Kontrolle von Format, Anschnitt/Beschnittzugabe, Farbprofil und
Druckvorgaben (z. B. der Druckerei) erfolgt eigenverantwortlich.
Wichtiger Hinweis zu Rechtsdokumenten (Transparenz & Sicherheit)
Die Vorlagen wurden mit großer Sorgfalt erstellt und sind als anwaltlich geprüfte Muster konzipiert.
Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung und keine Einzelfallprüfung.
Rechtssichere Anwendung setzt eine sorgfältige Anpassung an das eigene Geschäftsmodell, die konkrete Leistungssituation und Besonderheiten des Projekts voraus.
Bei Sonderfällen, Auslandsbezug, Plattform-/Influencer-Konstellationen oder ungewöhnlichen Lizenzketten empfiehlt sich eine ergänzende anwaltliche Prüfung.
Eine Gewähr für die gerichtliche Durchsetzbarkeit in jedem Einzelfall kann nicht übernommen werden, da diese von der konkreten Verwendung, der tatsächlichen Umsetzung sowie von Rechtsprechung und Gesetzesentwicklung abhängt. Maßgeblich ist der in der Produktbeschreibung genannte Rechtsstand (2026).
Informationen zu Widerruf, Rückgabe & Umtausch (digitale Inhalte)
Es handelt sich um digitale Inhalte, die unmittelbar nach dem Kauf als Download bereitgestellt werden.
Mit Abschluss des Kaufs wird ausdrücklich zugestimmt, dass die Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und
das Widerrufsrecht mit Bereitstellung des Downloads erlischt (§ 356 Abs. 5 BGB).
Daher sind Rückerstattung oder Umtausch ausgeschlossen.
Vor Kaufabschluss sollte sichergestellt sein, dass das Produkt den Anforderungen entspricht und die notwendige Software vorhanden ist.
Lizenz & Nutzung der Vorlage
Es gilt die jeweils beim Produkt hinterlegte Lizenzregelung:
Mit Erwerb der Vertragsvorlagen erhält der Käufer ein einfaches, zeitlich unbefristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung und Bearbeitung innerhalb seines eigenen Unternehmens.
Die Nutzung gegenüber eigenen Kunden ist zulässig.
Nicht gestattet ist insbesondere die Weitergabe an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens, der Weiterverkauf, die Unterlizenzierung, die Veröffentlichung (auch auszugsweise), die Bereitstellung in Download- oder Mitgliederbereichen sowie die Nutzung zum Training oder zur Weiterentwicklung von KI-Systemen.
Die Vertragsvorlagen stellen allgemeine Muster dar und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Sie sind vom Käufer eigenverantwortlich an den jeweiligen Einzelfall anzupassen.
Die Inhalte geben die zum Zeitpunkt der Erstellung bekannte Rechtslage wieder. Eine Haftung für die rechtliche Wirksamkeit im konkreten Einzelfall wird nicht übernommen.
Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt bleiben Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Haftung für wesentliche Vertragspflichten; insoweit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Es gilt deutsches Recht.
Die Vorlagen (Text, Struktur, Module) sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung (z. B. in Vorlagenbörsen/Foren/Cloud-Links), Weiterverkauf oder Nutzung zur Erstellung eigener Vertrags- oder Template-Produkte ist nicht gestattet, soweit die Lizenz nichts Abweichendes vorsieht.
Startklar in Minuten
Download öffnen, Platzhalter anpassen, Lizenzumfang festlegen – fertig. Ohne Konto, ohne Wartezeit, sofort einsatzbereit.
Sven Rodriguez Romero (Verifizierter Käufer) –
Vielen Dank für die professionellen Vertrags Vorlagen.
Beste Grüße
Sven Rodriguez Romero
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