Beschreibung
Filmen & Fotografieren auf Veranstaltungen - Fotos & Film Event
Als Veranstalter eines Events besteht oft der Wunsch, die Veranstaltung mit Fotos oder Film festzuhalten und zu dokumentieren.
Das Fotografieren bzw. Filmen auf Veranstaltungen ist jedoch rechtlich gesehen nicht ganz einfach. Aus langjähriger Erfahrung bei der Veranstaltungsfotografie haben wir als Fotografen-Team oft stets die selben Fragen gestellt bekommen. Seit der Einführung der DSGVO 2018 haben sich Veranstalter erneut verunsichern lassen. Aus diesem Grund haben diesem Produkt Dokumente zur Verfügung gestellt, sodass Veranstalter eines Events über mögliche Problemstellung beim Fotografieren oder Filmen informiert sind und diese gelöst bekommen.
Fotohinweise bei Veranstaltungen
Die Gestaltung der erhältlichen Vorlagen basieren auf folgende Annahmen:
- Veranstaltung ist keine private Feier
- Es wird digital fotografiert / gefilmt
- Die Datenverarbeitung geschieht automatisiert mittels Computer
- Rechtsgrundlage bei Aufnahmen: „Berechtigtes Interesse“
- Ersetzt keine Rechtsberatung, keine Haftung für die Formulierungsmuster
- Enthaltende Dokumente werden auf jeweiligen Event angepasst
- Stand 03/2022
Inhalt Mustervorlagen - Hinweise auf Foto- und Videoaufnahmen -
Release Freigabeerklärung bzw. Einverständniserklärung
1 Version
Wenn eine Veranstaltung klein und überschaubar ist, können die Besucher Ihr Einverständnis geben, gefilmt oder fotografiert zu werden.
Diese Einverständniserklärung ist immer wichtig, wenn Mitarbeiter oder Kinder fotografiert werden, wenn die Nutzung auch für Zwecke der Unternehmensdarstellung besonders gesichert werden sollen oder dann, wenn die Nutzung des Aufnahmematerials nicht durch ein Ausnahmefall des Kunsturhebergesetzes § 23 Abs. 1 ist : Personen der Zeitgeschichte, Personen als Beiwerk handelt oder um Fotos von Versammlungen oder Aufzügen.
Foto-Hinweis
als Plakat
2 Versionen
Bei Veranstaltung ist die individuelle Einverständniserklärung und Informationspflicht im Rahmen der DSGVO in der Praxis schlecht realisierbar. Daher sollte an wichtigen Orten ausgehängt werden, dass fotografiert und gefilmt wird.
Foto-Hinweis als Text für E-Mail / Website / Einladung
5 Versionen
Bei größeren & kleineren Veranstaltungen sollte ebenfalls bei möglichst vielen Kontakt-Punkten – idealerweise im Einladungsprozess – , auf der Website, oder in E-Mails darauf hingewiesen werden, dass fotografiert wird. Die Informationspflichten gemäß DSGVO können entweder integriert oder verlinkt werden.
Personen, die nicht fotografiert / gefilmt werden wollen
2 Versionen (Avery & Herma)
Bei größeren Veranstaltung ist ebenfalls schwer zu realisieren, wenn einzelne Personen nicht fotografiert oder gefilmt werden wollen. Die Vorlage für Namensettiketten erlaubt diese Personen schnell zu identifizieren. Sowohl beim Fotografieren, auch bei der späteren Sichtung des Aufnahmematerials.
Anmerkungen
- Tipps zur Verwendung der Dokumente
- Tipps zur Auswahl (Worauf achten?) von Fotografen_innen und Kameraleuten
- Hinweis zur Auftragsvergabe von Film oder Foto-Dienstleistern
- Hinweise zum Erwerb von Nutzungsrechten an Fotos oder Film
- Hinweise zum Briefing von Dienstleistern